am 29-09-2014 21:44 - zuletzt bearbeitet am 29-09-2014 21:49 von kh-marina
Negative Formulierungen in Bewertungen von Verkaeufern an UNZAHLENDE Kaeufer sind seit Laengerem nicht mehr moeglich (sehr Schade).
Ob meine neue Idee wohl rechtlich gesehen stehen bleiben kann?
Du hältst Dich tatsächlich noch für einen Privatverkäufer?!?
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=zimbabolo
http://www.ebay.de/sch/zimbabolo/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=

Hier sind 2 Tipps für Dich, die solltest Du dringend mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm