15-08-2015 12:08 - bearbeitet 15-08-2015 12:10
Vor ein paar Wochen wurde ich in diesem Forum auf meine "Fehler" hingewiesen, woraufhin ich alle Angebote gelöscht, die rechtlichen Grundlagen überabeitet und mich dann aber doch nicht getraut habe, weiter zu machen. Nun habe ich schon sehr viel Geld investiert, aber noch keinen Cent umgesetzt. Noch mehr Geld, zum Beispiel für Rechtsberatung, habe ich nicht mehr zu Verfügung. Deshalb ein neuer Versuch. Wenn Eine/r von euch mal "wohlwollend" auf mein einziges Angebot schauen würde, wäre ich sehr dankbar. Wenn immer noch Fehler drin sind, war´s das dann erst mal für mich 😞
Danke und ein schönes Wochenende euch, die ihr das alles gelesen habt, danke!
Moin,
Textilkennzeichnung:
Auf dem Etikett oder der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen sind die
Bezeichnungen und Gewichtsanteile aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern
In absteigender Reihenfolge anzugeben, also z.B. „80 % Baumwolle 20 % Polyester“
und nicht: „20 % Polyester 80 % Baumwolle
https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/106-textilkennzeichnung-faq
Die Puppe gehört sicher nicht zum Angebot. Klare und eindeutige Bezeichnung, dass es sich um ein Symbolfoto handelt und die Puppe nicht Bestandteil der Auktion ist fehlt.
Kleinunternehmerregelung oder was ist mit der USt? Hinweis fehlt.
Danke, mit der Textilkennzeichnung ist das schwierig, da ich die Zusammensetzung der Stoffe nicht kenne: In der von Tofu angegeben Verordnung wird folgende Einschränkung gemacht (kann ich mich wohl darauf berufen?):
Die EU- Verordnung zur Textilkennzeichnung gilt nicht für:
• maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbstständigen Schneidern für
Verbraucher hergestellt wurden;