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Neues Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer

Hallo Community,

 

ich habe gerade eine E-Mail erhalten, dass ich auf Grund des neuen Umsatzsteuergesetzes, bis August oder Oktober (bin mir grad unsicher), eine Umsatzsteuer-Nummer bei eBay hinterlegen und ein Nachweis hochladen muss.

 

Ich handel aber laut §19 UStG als Kleinunternehmer und führe daher keine Umsatzsteuer ab und berechne selbstverständlich auch keine.

 

Der Anruf bei der eBay Hotline hat leider nichts sinnvolles ergeben, deswegen stelle ich die Frage nochmal an euch:

Was muss ich machen, damit ich weiterhin auf eBay als Gewerblicher Verkäufer, mit der Kleinunternehmerregelung, aktiv bleiben kann?

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@xf-projects  schrieb:

Hallo Community,

 

ich habe gerade eine E-Mail erhalten, dass ich auf Grund des neuen Umsatzsteuergesetzes, bis August oder Oktober (bin mir grad unsicher), eine Umsatzsteuer-Nummer bei eBay hinterlegen und ein Nachweis hochladen muss.

 

Ich handel aber laut §19 UStG als Kleinunternehmer und führe daher keine Umsatzsteuer ab und berechne selbstverständlich auch keine.

 

Der Anruf bei der eBay Hotline hat leider nichts sinnvolles ergeben, deswegen stelle ich die Frage nochmal an euch:

Was muss ich machen, damit ich weiterhin auf eBay als Gewerblicher Verkäufer, mit der Kleinunternehmerregelung, aktiv bleiben kann?


Servus @xf-projects

 

Ich meine nicht,

dass das Forum oder die Hilfeseiten dafür geeignet sind,

um Dir wirklich weiterzuhelfen.

Die Handelskammer in Deiner Region kann Dir sicher weiterhelfen,

freilich auch das für Dich zuständige Finanzamt,

so dass Du Dich auch auf etwas fundiert berufen kannst.

Die sagen Dir dann schon,

wie und wann Du eine Bescheinigung beantragen kannst.

 

Auch wenn Du keine Umsatzsteuer abführen musst,

bist Du mit Deiner Steuernummer irgendwo registriert.

Ebay ist - wie andere Onlineplattformen nun auch - gehalten,

die Umsätze der VK hier aufzuzeichnen.

Das dient zu vielerlei Zwecken:

1. Man will wissen,

ob umsatzsteuerpflichtige Unternehmen korrekt abführen.

2. Man will wissen,

ob Kleinunternehmer wirklich noch Kleinunternehmer sind.

3. Man will wissen,

ob private Verkäufer wirklich "privat" sind.

 

Dazu sollen die Plattformbetreiber bei Unternehmern deren Namen und Anschrift,

das Geburtsdatum, die Steuernummer, wenn vorhanden die Umsatzsteuer-Id, die Zeitpunkte und Höhe von Umsätzen,

die Zeiträume von Versand/Lieferung und die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung registrieren.

Bei privaten Anbietern fallen nur die Steuernummern und die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung weg,

alles andere muss ebenso registriert werden.

 

Das KANN ein Ende für priverbliche Verkäufer sein

und ist ein Gewinn für alle gewerblichen Anbieter... vorausgesetzt,

die Steuerbehörden sind bereit und in der Lage gegen diesen Wust anzukommen

und die Daten wirklich zuzuordnen.

 

 

 

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