27-01-2020 19:28
Hallo, ich verkaufe im Ebayshop vorwiegend Damenkleidung. Unterwäsche, t-Shirts, Taschen usw. Nun möchte ich meinen persönlichen Kleiderschrank ausräumen und davon hochwertige Damenblusen, Blaser, Hosen verkaufen. Alles wie neu...Darf ich die Neuware und auch die Gebrauchtware zusammen in meinem Ebayshop anbieten?
Wie ist es dann mit den AGBs müssen die geändert werden?
Danke für eine Antwort.
Gruss Angelika
@Anonymous schrieb:Hallo, ich verkaufe im Ebayshop vorwiegend Damenkleidung. Unterwäsche, t-Shirts, Taschen usw. Nun möchte ich meinen persönlichen Kleiderschrank ausräumen und davon hochwertige Damenblusen, Blaser, Hosen verkaufen. Alles wie neu...Darf ich die Neuware und auch die Gebrauchtware zusammen in meinem Ebayshop anbieten?
Wie ist es dann mit den AGBs müssen die geändert werden?
Danke für eine Antwort.
Gruss Angelika
Hallo @Anonymous
Da neuere Urteile verneinen, dass man als Gewerblicher die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verkürzen darf, sehe ich keinen Grund, warum du nicht neue und gebrauchte Ware mit gleichen AGB einstellen können solltest.
Bei Unterwäsche musst du allerdings die Grundsätze besonders im Blick haben!