27-01-2020 19:28
Hallo, ich verkaufe im Ebayshop vorwiegend Damenkleidung. Unterwäsche, t-Shirts, Taschen usw. Nun möchte ich meinen persönlichen Kleiderschrank ausräumen und davon hochwertige Damenblusen, Blaser, Hosen verkaufen. Alles wie neu...Darf ich die Neuware und auch die Gebrauchtware zusammen in meinem Ebayshop anbieten?
Wie ist es dann mit den AGBs müssen die geändert werden?
Danke für eine Antwort.
Gruss Angelika
@Anonymous
bevor Du über weitere Verkaufsaktivitäten nachdenkst solltest Du Dich mit Deinem Fachanwalt kurzschließen.....
sonst hat sich der Verkauf ggf. schneller erledigt als Du denkst:
fällt Dir "irgendetwas" auf?
Hallo @Anonymous
Neuware, Gebrauchtware das ist egal.
Aber wieso willst du deine privaten Klamotten übers Geschäft verkaufen?
Zahlst du so gerne Steuern?
Warum hast du kein privates Ebay-Konto?
Gruß
@Anonymous schrieb:Hallo, ich verkaufe im Ebayshop vorwiegend Damenkleidung. Unterwäsche, t-Shirts, Taschen usw. Nun möchte ich meinen persönlichen Kleiderschrank ausräumen und davon hochwertige Damenblusen, Blaser, Hosen verkaufen. Alles wie neu...Darf ich die Neuware und auch die Gebrauchtware zusammen in meinem Ebayshop anbieten?
Wie ist es dann mit den AGBs müssen die geändert werden?
Danke für eine Antwort.
Gruss Angelika
Hallo @Anonymous
Da neuere Urteile verneinen, dass man als Gewerblicher die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verkürzen darf, sehe ich keinen Grund, warum du nicht neue und gebrauchte Ware mit gleichen AGB einstellen können solltest.
Bei Unterwäsche musst du allerdings die Grundsätze besonders im Blick haben!