07-03-2015 10:09
Ich hab also einen Nichtzahler (10Tage)
Blöd, weils nur Kleinzeug ist. Hab 2x Zahlungsinfo gesendet und 1x freundlich um Erledigung gebeten. Nüscht!
Hab den Hilfetext gelesen:
Keine Bewertung an Nichtzahler...
der mir empfiehlt einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen zu schließen.
Derselbe Fachmann möchte, das ich zeitgleich per mail an den Kd. nochmal eine präzise Frist von 7 Tagen setze,
nach deren Ablauf ich den Kaufvertrag als gekündigt ansehe.
Soweit gut. Sicherheitsmaßnahme, seh ich ein.
Bloß- was ist, wenn ich den Fall also schließe und der Käufer in den verbleibenden 3 Tagen zahlt?
Ist das ein rechtsleerer Raum oder sorge ich mich hier nur rein theoretisch?
Tips?
ich persönlich mache es so:
soll heißen: ich persönlich schließe den Fall erst mit Ablauf meiner gesetzten Frist, die meisten plädieren vermutlich für diese 4 Tage, da ein Käufer, so er denn während eines offenen Falles nicht via System kommuniziert, den Verkäufer nicht mehr bewerten kann
... und man darf natürlich die Fristen nicht aus den Augen verlieren: der Fall muß spätestens am 32. Tag nach Angebotsende eröffnet und am 36. Tag nach Angebotsende vom Verkäufer geschlossen werden, damit dieser Provision erstattet bekommt und der Käufer eine Verwarnung erhält - ausschlaggeben ist die Uhrzeit, nicht der Tag (Angebotsende 20:00:00 Uhr bedeutet, Falleröffnung und Fallschließung VOR 20:00:00 Uhr)