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Nur für Abholer - Käufer reagiert nicht

Hallo Ebay-er,

 

ich hab am 30.07. einen Artikel verkauft. Bei dem Angebot stand in der Übersicht, dass es für Abholer ist - keine andere Möglichkeite angegeben. Ich hab am selben Tag oder Tag darauf gleich gefragt, wann es derjenige abholen möchte usw. Nun habe ich am 04.08 eine Nachricht mit einer Adresse bekommen. Kein Eingehen auf meine Nachricht. Ich hab jetzt nochmal eine Frist von 3 Tagen gegeben, ehe ich den Fall Ebay vorlegen würden. Was nun getan ist. In einem Absatz steht ja, dass es unter unangemessene Forderungen fällt wenn, als dort genanntes Beispiel: "Sie werden gebeten, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die in Ihrem ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind." Soweit so gut, bei Ebay die Klicks vorzunehmen werde ich schon hinbekommen.

 

Problem wo ich vergeblich gesucht habe ist: Was muss ich als privater Verkäufer noch tun damit der Kaufvertrag auch wirklich nichtig ist? Es fand ja kein Geldaustausch statt und der Käufer reagiert nicht. Muss ich trotzdem nochmal mit einer Frist informieren, dass der Kaufvertrag ungültig ist wenn er nach X (ja wie vielen?) Tagen nicht abholt oder wie mache ich das am Besten? Es steht bei mir auch ein Umzug an, so dass ich es (im rechtlichen Rahmen) so kurz wie möglich halten würde um den Artikel noch rechtzeitig neu einzustellen. Oder ist der ganze Kaufvertrag sowieso nichtig, weil er mein "für Abholer" ignoriert hat? Das waren schließlich Vertragsbedingungen?

 

Würde mich freuen wenn da jemand genaueres weiß damit ich die Transaktion korrekt beenden kann.

 

MfG

schallaika

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@schallaika  schrieb:

Hallo Ebay-er,

 

ich hab am 30.07. einen Artikel verkauft. Bei dem Angebot stand in der Übersicht, dass es für Abholer ist - keine andere Möglichkeite angegeben. Ich hab am selben Tag oder Tag darauf gleich gefragt, wann es derjenige abholen möchte usw. Nun habe ich am 04.08 eine Nachricht mit einer Adresse bekommen. Kein Eingehen auf meine Nachricht. Ich hab jetzt nochmal eine Frist von 3 Tagen gegeben, ehe ich den Fall Ebay vorlegen würden. Was nun getan ist. In einem Absatz steht ja, dass es unter unangemessene Forderungen fällt wenn, als dort genanntes Beispiel: "Sie werden gebeten, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die in Ihrem ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind." Soweit so gut, bei Ebay die Klicks vorzunehmen werde ich schon hinbekommen.

 

Problem wo ich vergeblich gesucht habe ist: Was muss ich als privater Verkäufer noch tun damit der Kaufvertrag auch wirklich nichtig ist? Es fand ja kein Geldaustausch statt und der Käufer reagiert nicht. Muss ich trotzdem nochmal mit einer Frist informieren, dass der Kaufvertrag ungültig ist wenn er nach X (ja wie vielen?) Tagen nicht abholt oder wie mache ich das am Besten? Es steht bei mir auch ein Umzug an, so dass ich es (im rechtlichen Rahmen) so kurz wie möglich halten würde um den Artikel noch rechtzeitig neu einzustellen. Oder ist der ganze Kaufvertrag sowieso nichtig, weil er mein "für Abholer" ignoriert hat? Das waren schließlich Vertragsbedingungen?

 

Würde mich freuen wenn da jemand genaueres weiß damit ich die Transaktion korrekt beenden kann.

 

MfG

schallaika

 

 


Servus @schallaika

 

Das hier ist freilich keine Rechtsberatungsplattform,

aber jeder kann Dir hier erklären,

wie er selbst vorgehen würde.

 

Ich würde eine sicher zugestellte und datierte Frist zur Erfüllung des Kaufvertrags setzen.

In der Regel würde die bei mir zwischen 10 und 14 Tagen liegen.

Im Rahmen der Fristsetzung würde ich auch eventuell anfallende Lagerkosten ankündigen.

Der Kaufvertrag hat ja zunächst - bis zur Verjährung - ein paar Jahre vor sich.

Das allerdings kommt für mich der Willensbekundung an dem Vertrag festzuhalten gleich.

 

Will ich auf den Rücktritt hinaus,

würde ich für den Fall der vergeblichen Fristsetzung und weiter dauernden Nichterfüllung

durch den Käufer meinen Rücktritt ankündigen und dann auch erklären.

 

Es gibt aber auch Verkäufe,

bei denen ich mir das ganze Geschreibe sparte und nur einen Nichtzahlerfall durchführen würde.

Voraussetzung: Ich könnte einen identischen Artikel erneut günstig beschaffen.

Das ginge z.B. bei Büchern, CDs et cetera.

 

Leider muss man heute auch damit rechnen,

dass Käufer es nur auf Schadensersatz abgesehen haben;
also bewusst alles in die Länge ziehen,

bis ein VK den Artikel anderweitig verkauft oder gar entsorgt.

 

Unangebrachte Forderungen stellt der Käufer übrigens erst einmal nicht.
Natürlich gehst Du von der Vermutung aus,

weil er Dir unkommentiert seine Anschrift zukommen ließ.

Gefordert hat er allerdings nichts.

 

Würdest Du uns den Accountnamen des Käufers nennen ?

 

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