05-12-2013 22:15 - bearbeitet 05-12-2013 22:16
Hallo an Alle,
ich brauche dringend Hilfe..........
Ich bin in den letzten 3 Wochen 3 Spaßkäufern auf den Leim gegangen.
Jetzt habe ich den Artikel ein Samsung Galaxy S 4 zum 4 mal drin .
ich habe schon viele Bieter auf die Sperrliste gesetzt.
Kann ich auch Bieter die schon geboten haben bei einer laufenden Auktion auf die Sperrliste setzen?
Auch wenn man die Verkaufsprovision zurück bekommt ist die ganze Angebotsgebühr der letzten Male für den Ars.... gewesen.
Wie handhabt Ihr das mit den nervenden Spaßbietern??
ich habe mittlerweile die Schnauze voll.
LG Becky
@beckyray1977 schrieb:
SpoilerHallo an Alle,
ich brauche dringend Hilfe..........
Ich bin in den letzten 3 Wochen 3 Spaßkäufern auf den Leim gegangen.
Jetzt habe ich den Artikel ein Samsung Galaxy S 4 zum 4 mal drin .
ich habe schon viele Bieter auf die Sperrliste gesetzt.
Kann ich auch Bieter die schon geboten haben bei einer laufenden Auktion auf die Sperrliste setzen?
Auch wenn man die Verkaufsprovision zurück bekommt ist die ganze Angebotsgebühr der letzten Male für den Ars.... gewesen.
Wie handhabt Ihr das mit den nervenden Spaßbietern??
Spoilerich habe mittlerweile die Schnauze voll.
LG Becky
Moin
mit Spaßbietern Nichtzahlern geht man, wie folgt, um:
melde einen nicht bezahlten Artikel
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
und schliesse den Fall selbst mit Verwarnung nach 4 Tagen.
Täten DAS alle VK mit ihren Nichtzahlern,
gäbe es nicht annähernd so viele davon bei ebay,
weil Du zum Einen im Eingeschränkten Käuferkreis
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
>Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,
sodass sie erst gar nicht mehr bieten können
und zum Anderen diese Nichtzahler nach einigen (4 oder 5?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.
Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .
WICHTIG:
Ausserdem musst Du zusätzlich noch den Vertrag (7-10 Tg.) fristgerecht kündigen,
denn die Problemfallmeldung hat nichts mit dem bestehenden Vertrag zu tun.
Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,
kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.
Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,
musst Du auch liefern (können) . . .
Hier kannst Du weitere Einstellungen vornehmen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Dem derzeitigen Bieter würde ich das Gebot sofort streichen, (da merkt er u.a evntl. gleich, wie eine Gebotsrücknahme zu verstehen ist: (selbst 51 Gebotsrücknahmen)
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CancelBidShow
Aber: Hast Du die Kaufverträge auch separat gekündigt ?
Und: die Nichtzahlerfälle nach 4 Tagen geschlossen?
Dies ist normalerweise in so kurzem Abstand der Wiedereinstellung nicht machbar
den aktuellen (Höchst-) Bieter e***e
( 19
)
würde ICH sofort auf die Sperrliste verbannen:
dieser kann dann sein Gebot nicht noch mal erhöhen.....
wobei dieser "Käufer" bereits 51 Gebotsrücknahmen durchgeführt hat....
dazu kannst Du im "Eingeschränkten Käuferkreis" noch weitere Einstellungen vornehmen:
http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
du kannst auch aktuelle Bieter auf deine Sperrliste setzen
ihr bisher abgegebenes Gebot bleibt davon jedoch unberührt, nur nachlegen, können sie dann nicht mehr
zusätzlich solltest du in deinen Einstellungen User ausschließen, die mehr als 2 Verwarnungen, wegen nicht bezahlter Artikel erhalten haben
und ganz blöd (aber besonders wichtig),
die jeweiligen "Spasskäufer" hätten trotz Meldung bei Ebay noch Anspruch auf die Ware,
es sei denn, du kündigst den Kaufvertrag unter Setzung angemessener Fristsetzung (ca 10 Tage)