11-10-2014 09:18
guten Morgen allerseits..![]()
Um mal als Laie meinen senf dazuzugeben:
Wenn nicht gerade vom gleichen Anschluß, also mit der gleichen IP, wie mit dem mit dem eingestellt wurde gepusht wird, dann dürfte es kaum nachzuweisen sein.............und für den Kläger, der ja in Beweispflicht ist, könnte es ein teures Abenteuer werden?
Ich glaube nicht, daß die einschlägigen gewerblichen VK, die "festangestellte Pusher" haben, diese vom gleichen Anschluß bieten lassen?