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Päckchen beim Käufer nicht angekommen, ebay entscheidet für Käufer und zieht vom Verk. PP-Betrag ein

Hallo an Alle,

 

leider habe ich nun den ersten Fall, dass ein Päckchen (angeblich) nicht beim Käufer angekommen ist.

 

Der Käufer hatte per Paypal bezahlt, ich hatte die Ware, wie bei ebay angeben und auch vom Verkäufer bezahlt, per DHL Päckchen einen Tag später versendet.

Nun meinte der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und hatte einen Fall bei ebay aufgemacht.

Seltsamerweise hatte der Käufer schon öfters von einem solchen Fall bei ihm erwähnt. Ich frage mich, warum er dann nicht gegen einen entsprechend kleinen Aufpreis per versichertem Paket haben wollte. Ich hätte es sofort als solches versendet!

 

Ich hatte bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, der aber wahrscheinlich mangels Versende-Nr. bei Päckchen unbeanwortet bis jetzt blieb.

Ebay hatte dann einfach ohne weitere Rückfragen den Fall geschlossen und für den Käufer entschieden, und Paypal hatte den Preis wieder von meinem Paypal Konto eingezogen.

 

Was meiner Meinung nach nicht rechtens ist.

In dem Fall einer verlorengegangenen Sendung als Päckchen haftet, wie ich erfahren habe immer der Käufer.

In diesem Fall fühle ich mich also im Recht und wenn sich ebay oder Payal nicht rührt werde ich rechtliche Schritte dank Rechtschutz einleiten.

 

Hat sonst jemand noch Tipps oder Erfahrung in einem solchen Fall?

 

Viele Grüße

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@die.nase  schrieb:

Hallo an Alle,

 

leider habe ich nun den ersten Fall, dass ein Päckchen (angeblich) nicht beim Käufer angekommen ist.

 

Der Käufer hatte per Paypal bezahlt, ich hatte die Ware, wie bei ebay angeben und auch vom Verkäufer bezahlt, per DHL Päckchen einen Tag später versendet.

Nun meinte der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und hatte einen Fall bei ebay aufgemacht.

Seltsamerweise hatte der Käufer schon öfters von einem solchen Fall bei ihm erwähnt. Ich frage mich, warum er dann nicht gegen einen entsprechend kleinen Aufpreis per versichertem Paket haben wollte. Ich hätte es sofort als solches versendet!

 

Ich hatte bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, der aber wahrscheinlich mangels Versende-Nr. bei Päckchen unbeanwortet bis jetzt blieb.

Ebay hatte dann einfach ohne weitere Rückfragen den Fall geschlossen und für den Käufer entschieden, und Paypal hatte den Preis wieder von meinem Paypal Konto eingezogen.

 

Was meiner Meinung nach nicht rechtens ist.

In dem Fall einer verlorengegangenen Sendung als Päckchen haftet, wie ich erfahren habe immer der Käufer.

In diesem Fall fühle ich mich also im Recht und wenn sich ebay oder Payal nicht rührt werde ich rechtliche Schritte dank Rechtschutz einleiten.

 

Hat sonst jemand noch Tipps oder Erfahrung in einem solchen Fall?

 

Viele Grüße


Servus @die.nase 

 

Es ist doch nun höchstrichterlich entschieden worden,

dass eine Paypalentscheidung selbstverständlich nicht die Möglichkeit nimmt,

einen Käufer erneut auf Zahlung des Kaufpreises zu verklagen.


Paypal gibt Dir vorher über die AGB und die darin enthaltenen Richtlinien an,

dass man einen verfolgbaren Versandnachweis erwartet.

Das ist auch ganz richtig so,

denn nach BGB geht das Versandrisiko erst am dem Zeitpunkt auf den Käufer über,

zu dem der VK an den Beförderer übergeben hat.

Belegen kann er das aber nur über einen qualifizierten Zeugenbeweis - und stell Dir den nicht so einfach vor 😉 -

und eine Trackingnummer.

 

DU kannst also eher nicht nachweisen,

dass Du überhaupt an den Beförderer die Ware mit diesem Adressat übergeben hast.

Da wünsche ich fröhliches Klagen!

 

Ich kann aber auch überhaupt nicht verstehen,

dass ein VK - ob mit oder ohne PP - Waren mit bestimmten Preisen

a) als Päckchen versendet und

b) dann Preise zwischen 3,79 und 5,00 Euro dafür angibt.

Die leichteren Päckchen gehen für 3,79 € weg,

die schwereren für 4,39€.

Paket für 4,99€.

Gerade der Handyuser sieht das nicht mal so eben,

wie da verschickt wird.

Eine weitere Versandart hattest Du nicht angeboten.


@die.nase  schrieb:

Hallo an Alle,

 

leider habe ich nun den ersten Fall, dass ein Päckchen (angeblich) nicht beim Käufer angekommen ist.

 

Der Käufer hatte per Paypal bezahlt, ich hatte die Ware, wie bei ebay angeben und auch vom Verkäufer bezahlt, per DHL Päckchen einen Tag später versendet.

Nun meinte der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und hatte einen Fall bei ebay aufgemacht.

Seltsamerweise hatte der Käufer schon öfters von einem solchen Fall bei ihm erwähnt. Ich frage mich, warum er dann nicht gegen einen entsprechend kleinen Aufpreis per versichertem Paket haben wollte. Ich hätte es sofort als solches versendet!

 

Ich hatte bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, der aber wahrscheinlich mangels Versende-Nr. bei Päckchen unbeanwortet bis jetzt blieb.

Ebay hatte dann einfach ohne weitere Rückfragen den Fall geschlossen und für den Käufer entschieden, und Paypal hatte den Preis wieder von meinem Paypal Konto eingezogen.

 

Was meiner Meinung nach nicht rechtens ist.

In dem Fall einer verlorengegangenen Sendung als Päckchen haftet, wie ich erfahren habe immer der Käufer.

In diesem Fall fühle ich mich also im Recht und wenn sich ebay oder Payal nicht rührt werde ich rechtliche Schritte dank Rechtschutz einleiten.

 

Hat sonst jemand noch Tipps oder Erfahrung in einem solchen Fall?

 

Viele Grüße


@die.nase 

 

Du bist der erste (und wirst auch nicht der letzte) VK sein der sich vornimmt gegen PP vorzugehen......und es dann doch läßt....

 

Du hast die PP-AGB mit Deiner virtuellen Unterschrift akzeptiert - natürlich hast Du nichts der AGB gelesen/verstanden - sonst hättest Du eine Versandart angeboten die PP-kompatibel ist.

 

Das sich PP standardmäßig über das BGB hinwegsetzt ist schon (fast) Standard - kannst ja berichten wie Dein "Verfahren" ausgegangen ist.....

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @die.nase 

 

Du selbst hast die AGB von Paypal akzeptiert als du das Konto aufgemacht hast!

 

Aber nie gelesen. Stimmts? (Käuferschutz)

 

Da kannst du oft und lange zum Anwalt rennen.

 

Gruß

Hallo @die.nase 

 

Der Rechtschutz wird dir nicht helfen, da du im Unrecht bist.

 

Du bietest PayPal an und damit einerseits eine Versicherung für Käufer, dass diese Käuferschutz haben, wenn die Ware nicht ankommt und du nicht nachweisen kann, dass du verschickt hat. Den Nachweis muss du per Sendungsnummer erbringen.

Im Umkehrfall hast du Verkäuferschutz, wenn du die Versendung mittels Sendungsnummer nachweisen kannst und die Sendung auf dem Versandweg verloren gegangen ist.

 

Fazit:

Gemäß BGB haftet der Käufer für den Versandverlust bei Kauf bei Privat.

Bietet der Verkäufer aber ein Bezahlsystem an, welches im Fall des Verlustes haftet, so erhält er von diesem Bezahlsystem das Geld erstattet.

Der Verkäufer akzeptiert bei Abschluss des Vertrages mit PayPal deren AGB, die aussagen, dass PayPal sich das Geld bei Haftung vom Verkäufer zurückholt.

 

Du musst schon immer sendungsverfolgt versenden, wenn du PayPal anbietest und Verkäuferschutz durch PayPal haben möchtest.

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