16-02-2019 19:40
Hallo an Alle,
leider habe ich nun den ersten Fall, dass ein Päckchen (angeblich) nicht beim Käufer angekommen ist.
Der Käufer hatte per Paypal bezahlt, ich hatte die Ware, wie bei ebay angeben und auch vom Verkäufer bezahlt, per DHL Päckchen einen Tag später versendet.
Nun meinte der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und hatte einen Fall bei ebay aufgemacht.
Seltsamerweise hatte der Käufer schon öfters von einem solchen Fall bei ihm erwähnt. Ich frage mich, warum er dann nicht gegen einen entsprechend kleinen Aufpreis per versichertem Paket haben wollte. Ich hätte es sofort als solches versendet!
Ich hatte bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, der aber wahrscheinlich mangels Versende-Nr. bei Päckchen unbeanwortet bis jetzt blieb.
Ebay hatte dann einfach ohne weitere Rückfragen den Fall geschlossen und für den Käufer entschieden, und Paypal hatte den Preis wieder von meinem Paypal Konto eingezogen.
Was meiner Meinung nach nicht rechtens ist.
In dem Fall einer verlorengegangenen Sendung als Päckchen haftet, wie ich erfahren habe immer der Käufer.
In diesem Fall fühle ich mich also im Recht und wenn sich ebay oder Payal nicht rührt werde ich rechtliche Schritte dank Rechtschutz einleiten.
Hat sonst jemand noch Tipps oder Erfahrung in einem solchen Fall?
Viele Grüße
@die.nase schrieb:Hallo an Alle,
leider habe ich nun den ersten Fall, dass ein Päckchen (angeblich) nicht beim Käufer angekommen ist.
Der Käufer hatte per Paypal bezahlt, ich hatte die Ware, wie bei ebay angeben und auch vom Verkäufer bezahlt, per DHL Päckchen einen Tag später versendet.
Nun meinte der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und hatte einen Fall bei ebay aufgemacht.
Seltsamerweise hatte der Käufer schon öfters von einem solchen Fall bei ihm erwähnt. Ich frage mich, warum er dann nicht gegen einen entsprechend kleinen Aufpreis per versichertem Paket haben wollte. Ich hätte es sofort als solches versendet!
Ich hatte bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, der aber wahrscheinlich mangels Versende-Nr. bei Päckchen unbeanwortet bis jetzt blieb.
Ebay hatte dann einfach ohne weitere Rückfragen den Fall geschlossen und für den Käufer entschieden, und Paypal hatte den Preis wieder von meinem Paypal Konto eingezogen.
Was meiner Meinung nach nicht rechtens ist.
In dem Fall einer verlorengegangenen Sendung als Päckchen haftet, wie ich erfahren habe immer der Käufer.
In diesem Fall fühle ich mich also im Recht und wenn sich ebay oder Payal nicht rührt werde ich rechtliche Schritte dank Rechtschutz einleiten.
Hat sonst jemand noch Tipps oder Erfahrung in einem solchen Fall?
Viele Grüße
Servus @die.nase
Es ist doch nun höchstrichterlich entschieden worden,
dass eine Paypalentscheidung selbstverständlich nicht die Möglichkeit nimmt,
einen Käufer erneut auf Zahlung des Kaufpreises zu verklagen.
Paypal gibt Dir vorher über die AGB und die darin enthaltenen Richtlinien an,
dass man einen verfolgbaren Versandnachweis erwartet.
Das ist auch ganz richtig so,
denn nach BGB geht das Versandrisiko erst am dem Zeitpunkt auf den Käufer über,
zu dem der VK an den Beförderer übergeben hat.
Belegen kann er das aber nur über einen qualifizierten Zeugenbeweis - und stell Dir den nicht so einfach vor 😉 -
und eine Trackingnummer.
DU kannst also eher nicht nachweisen,
dass Du überhaupt an den Beförderer die Ware mit diesem Adressat übergeben hast.
Da wünsche ich fröhliches Klagen!
Ich kann aber auch überhaupt nicht verstehen,
dass ein VK - ob mit oder ohne PP - Waren mit bestimmten Preisen
a) als Päckchen versendet und
b) dann Preise zwischen 3,79 und 5,00 Euro dafür angibt.
Die leichteren Päckchen gehen für 3,79 € weg,
die schwereren für 4,39€.
Paket für 4,99€.
Gerade der Handyuser sieht das nicht mal so eben,
wie da verschickt wird.
Eine weitere Versandart hattest Du nicht angeboten.
@die.nase schrieb:Hallo an Alle,
leider habe ich nun den ersten Fall, dass ein Päckchen (angeblich) nicht beim Käufer angekommen ist.
Der Käufer hatte per Paypal bezahlt, ich hatte die Ware, wie bei ebay angeben und auch vom Verkäufer bezahlt, per DHL Päckchen einen Tag später versendet.
Nun meinte der Käufer die Ware wäre nicht angekommen und hatte einen Fall bei ebay aufgemacht.
Seltsamerweise hatte der Käufer schon öfters von einem solchen Fall bei ihm erwähnt. Ich frage mich, warum er dann nicht gegen einen entsprechend kleinen Aufpreis per versichertem Paket haben wollte. Ich hätte es sofort als solches versendet!
Ich hatte bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, der aber wahrscheinlich mangels Versende-Nr. bei Päckchen unbeanwortet bis jetzt blieb.
Ebay hatte dann einfach ohne weitere Rückfragen den Fall geschlossen und für den Käufer entschieden, und Paypal hatte den Preis wieder von meinem Paypal Konto eingezogen.
Was meiner Meinung nach nicht rechtens ist.
In dem Fall einer verlorengegangenen Sendung als Päckchen haftet, wie ich erfahren habe immer der Käufer.
In diesem Fall fühle ich mich also im Recht und wenn sich ebay oder Payal nicht rührt werde ich rechtliche Schritte dank Rechtschutz einleiten.
Hat sonst jemand noch Tipps oder Erfahrung in einem solchen Fall?
Viele Grüße
Du bist der erste (und wirst auch nicht der letzte) VK sein der sich vornimmt gegen PP vorzugehen......und es dann doch läßt....
Du hast die PP-AGB mit Deiner virtuellen Unterschrift akzeptiert - natürlich hast Du nichts der AGB gelesen/verstanden - sonst hättest Du eine Versandart angeboten die PP-kompatibel ist.
Das sich PP standardmäßig über das BGB hinwegsetzt ist schon (fast) Standard - kannst ja berichten wie Dein "Verfahren" ausgegangen ist.....
Sorry @cody7888a, aber dadurch, dass Du immer wiederholst, dass PayPal sich über das BGB hinwegsetzt, entspricht es trotzdem nicht der Wahrheit. Dann das BGB regelt nur die Dinge, die nicht anders vertraglich vereinbart wurden. Und wenn der Verkäufer PayPal als Zahlungsoption akzeptiert, akzeptiert er auch die Möglichkeit, dass bei einem unversicherten Versand der Käufer sich das Geld einfach über PayPal zurück holen kann. Eben weil es in der PayPal AGB so mit dem Verkäufer vereinbart wird. Das fast alle Verkäufer sich die PayPal AGB vor der Zustimmung nicht durchlesen, kann man ja PayPal nicht anlasten. Und wenn ein Käufer den Käuferschutz missbraucht, ist es ja auch nicht die Schuld von PayPal - Du wirfst Audi ja auch nicht Beihilfe vor, wenn ein Audi-Fahrer bei Rot über die Ampel fährt....
Wenn Verkäufer keine Ahnung davon haben, was sie sich mit PayPal für mögliche Probleme und Verpflichtungen ins Haus holen, ist es die Schuld der Verkäufer, nicht von PayPal. Denn die Informationen über alles was da kommen mag sind schließlich frei verfügbar.
Und in der AGB von PayPal steht unter der Ziffer 4 des Verkäuferschutzes wortwörtlich:
Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist, die in der Regel 7-10 Tage beträgt, den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer(…)
Aber was das bedeuten soll, keine Ahnung, ich bin ja angeblicher einer der Fake News verbreitenden PayPal-Jünger... ![]()
Hallo @die.nase
Du selbst hast die AGB von Paypal akzeptiert als du das Konto aufgemacht hast!
Aber nie gelesen. Stimmts? (Käuferschutz)
Da kannst du oft und lange zum Anwalt rennen.
Gruß
Hallo @die.nase
Der Rechtschutz wird dir nicht helfen, da du im Unrecht bist.
Du bietest PayPal an und damit einerseits eine Versicherung für Käufer, dass diese Käuferschutz haben, wenn die Ware nicht ankommt und du nicht nachweisen kann, dass du verschickt hat. Den Nachweis muss du per Sendungsnummer erbringen.
Im Umkehrfall hast du Verkäuferschutz, wenn du die Versendung mittels Sendungsnummer nachweisen kannst und die Sendung auf dem Versandweg verloren gegangen ist.
Fazit:
Gemäß BGB haftet der Käufer für den Versandverlust bei Kauf bei Privat.
Bietet der Verkäufer aber ein Bezahlsystem an, welches im Fall des Verlustes haftet, so erhält er von diesem Bezahlsystem das Geld erstattet.
Der Verkäufer akzeptiert bei Abschluss des Vertrages mit PayPal deren AGB, die aussagen, dass PayPal sich das Geld bei Haftung vom Verkäufer zurückholt.
Du musst schon immer sendungsverfolgt versenden, wenn du PayPal anbietest und Verkäuferschutz durch PayPal haben möchtest.