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Plattenspieler als "Als Ersatzteil / defekt" verkauft, Käufer beschwert sich und fordert Rücknahme

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Plattenspieler per Auktion verkauft und inseriert als "Ersatzteil / defekt". Natürlich detailiert und aufwändig fotographiert und mit 12 Bildern dargestellt. 

 

Außerdem stand im Angebot:

- "defekt für Bastler"

-"... abgesehen von den genannten Mängel bietet...eine gute Basis für Restaurationen und kann mit wenig Aufwand wiederhergestellt und in Betrieb genommen werden."

- "optischer Zustand (siehe Bilder)"

- "Falls mehr Bilder gewünscht sind, gebt mir Bescheid"

 

Der Käufer fragte während der laufenden Auktion nach Bildern, welche ich ihm natürlich umgehend zugesandt habe. Nach Erhalt der Ware beschwert er sich jedoch, dass z.B. die Zarge ungenannte Mängel aufweist, sowie die Scharniere nicht funktionstüchtig wären. 

 

Er meinte, dass er regelmäßig defekte Plattenspieler kauft, diese wieder erneuert und teurer verkauft, das von ihm ersteigerte Gerät aber diesmal zu teuer werden würde um es zu reparieren. Alles schön und gut, meiner Meinung nach wurde der Artikel jedoch ausdrücklich als "defekt für Bastler" inseriert und weitere Bilder wurden angeboten. Die Ware wurde exakt wie abgebildet geliefert und mit optischem Zustand "siehe Bilder" beschrieben. 

 

Gezahlt wurde leider per Paypal. Der Käufer forderte entweder 40€ Preisnachlass oder Rückversand und hat nun eine Rückgabe gestartet, wodurch der Betrag in meinem Paypal Konto eingefroren wurde. Wie soll ich nun handeln? Meiner Meinung nach befinde ich mich durch die Beschreibung im Recht. Wie sieht das allerdings Ebay? Wird in einem Fall für mich entschieden? Erhalte ich das Geld wieder in mein Paypal Konto zurück? 

 

Bin leider nun etwas ratlos und fürchte eine negative Bewertung, sowie mein Geld nicht wiederzusehen. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

 

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

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Wenn Du kein PayPal als Zahlungsmöglichkeit anbieten würdest, hättest Du jetzt kein Problem und könntest Dich über das Geld auf Deinem Konto freuen.

Ich unterstelle mal dem Käufer, dass er gewerblich handelt und seinen Einkauf so verbilligen will.

 

PP interessiert das nicht.

 

Aber: sollte der Käufer in Deutschland sein, lohnt es sich für Dich, nachzuschauen, ob er gewerblich oder privat gekauft hat. Deine Rechte aus dem BGB in Deutschland werden durch eine Entscheidung PP für den Käufer auch nicht beendet, sondern stehen Dir weiter zu.

 

Ob es Dir etwas bringt, dem Käufer zu schreiben, Du möchtest Dir seine Reklamation gerne ansehen und bittest ihn, die Ware Dir zuzusenden und würdest bei einer berechtigten Reklamation Kaufpreis und Rücksendekosten erstatten, könnte ihn veranlassen, Dir

dem Plattenspieler zuzuschicken.

 

Evt. kannst Du dann feststellen, ob er schon am Gerät rumgeschraubt hat. Das darf er nicht. Dann gehen ihm seine Rechte auf Schadenbehebung verloren. ( ob der Versuch klappt - ich weiß es nicht )

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