Plattenspieler als "Als Ersatzteil / defekt" verkauft, Käufer beschwert sich und fordert Rücknahme
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27-03-2019 13:46
Hallo zusammen,
ich habe einen Plattenspieler per Auktion verkauft und inseriert als "Ersatzteil / defekt". Natürlich detailiert und aufwändig fotographiert und mit 12 Bildern dargestellt.
Außerdem stand im Angebot:
- "defekt für Bastler"
-"... abgesehen von den genannten Mängel bietet...eine gute Basis für Restaurationen und kann mit wenig Aufwand wiederhergestellt und in Betrieb genommen werden."
- "optischer Zustand (siehe Bilder)"
- "Falls mehr Bilder gewünscht sind, gebt mir Bescheid"
Der Käufer fragte während der laufenden Auktion nach Bildern, welche ich ihm natürlich umgehend zugesandt habe. Nach Erhalt der Ware beschwert er sich jedoch, dass z.B. die Zarge ungenannte Mängel aufweist, sowie die Scharniere nicht funktionstüchtig wären.
Er meinte, dass er regelmäßig defekte Plattenspieler kauft, diese wieder erneuert und teurer verkauft, das von ihm ersteigerte Gerät aber diesmal zu teuer werden würde um es zu reparieren. Alles schön und gut, meiner Meinung nach wurde der Artikel jedoch ausdrücklich als "defekt für Bastler" inseriert und weitere Bilder wurden angeboten. Die Ware wurde exakt wie abgebildet geliefert und mit optischem Zustand "siehe Bilder" beschrieben.
Gezahlt wurde leider per Paypal. Der Käufer forderte entweder 40€ Preisnachlass oder Rückversand und hat nun eine Rückgabe gestartet, wodurch der Betrag in meinem Paypal Konto eingefroren wurde. Wie soll ich nun handeln? Meiner Meinung nach befinde ich mich durch die Beschreibung im Recht. Wie sieht das allerdings Ebay? Wird in einem Fall für mich entschieden? Erhalte ich das Geld wieder in mein Paypal Konto zurück?
Bin leider nun etwas ratlos und fürchte eine negative Bewertung, sowie mein Geld nicht wiederzusehen. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
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Hallo,
er meinte, dass er regelmäßig defekte Plattenspieler kauft, diese wieder erneuert und teurer verkauft, das von ihm ersteigerte Gerät aber diesmal zu teuer werden würde um es zu reparieren.
Ich sag mal..aha..aber bei 40,-€ Nachlass würde es sich rentieren ,oder was.
Für mich fühlt sich das so an als würde der gewerbliche Käufer...denn das ist er in diesem Fall einfach nur versuchen
mehr Profit herauszuschlagen.
Ich weiß ja ncht wie hoch der Verkaufspreis war..aber in diesem Fall würde ich ganz klar zurücknehmen,allein um ihn auflaufen zu lassen.
Die Versandkosten mußt Du dann leider übernehmen,aber das wäre es mir wert.
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Na klar:
Das bemängelte Scharnier (Abdeckung?) ist bei diesen älteren Plattenspieler meist ein rein mechanisches Problem und oftmals mit einfachsten Mitteln wieder gangbar zu machen.
Es sei denn, das Plastik wäre dort stark an- oder ausgebrochen.
Die Zarge (Holzrahmen?) hübscht er mal eben so mit etwas Holzöl oder einem Wachs-Reparaturstift auf.
Und dafür will er dann 40 € Preisnachlass?
Was erwartet dieser Typ denn?
Einen erstklassigen Erhaltungszustand, obwohl diverse Mängel beschrieben und auch in den Abbildungen ersichtlich sind (z.B. die Kratzer links im Holzrahmen). Auch der Einriss vorne mittig in der Abdeckung ist erkennbar.
Wie soll man denn bei einem so alten Gebrauchsgegenstand nun wirklich jeden noch so kleinen Mangel beschreiben? Dass wird länger als jede Chinesen-Artikelbeschreibung.
Dazu dienen dann aussagekräftige Abbildungen, die hier wohl vorliegen.
Ich wette, das ist das Geschäftsmodell dieses Typen:
Preise ausreizen bis zu Brechgrenze, um lästige Konkurrenz erstmal abzuschütteln.
Und dann hinterher nachverhandeln, weil die meisten aus Angst vor einer schlechten Bewertung einknicken.
Und somit die Gewinnspanne konkurrenzlos groß halten.
Wenn man nun beim Kundenservice von eBay anriefe, könnten die dank ganz anderer Möglichkeiten überprüfen, ob sich mein Verdacht bzgl. des Handelns des Käufers bestätigt.
Also hoch Bieten und dann vergleichsweise häufig Rückgabeanfragen oder Fälle eröffnet, verbunden mit dem Wunsch auf Kaufpreisminderung.
Das wäre dann in dieser Form ein Grundsatzverstoß, z.B. "Missbrauch des Käuferschutzprogrammes".
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Servus @ra.ma123
Im Paypalfall zu widersprechen ist eine Möglichkeit,
die Du nutzen solltest.
Andererseits war Deine Beschreibung nicht in allen Punkten gut gewählt.
Da muss man - Fotos hin oder her - vermuten dürfen,
dass es keine weiteren Schäden und Mängel gibt.
"Abgesehen von den genannten Mängel bietet dieser Thorens Plattenspieler jedoch eine gute Basis für Restaurationen und kann mit wenig Aufwand wiederhergestellt und in Betrieb genommen werden."
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Wenn Du kein PayPal als Zahlungsmöglichkeit anbieten würdest, hättest Du jetzt kein Problem und könntest Dich über das Geld auf Deinem Konto freuen.
Ich unterstelle mal dem Käufer, dass er gewerblich handelt und seinen Einkauf so verbilligen will.
PP interessiert das nicht.
Aber: sollte der Käufer in Deutschland sein, lohnt es sich für Dich, nachzuschauen, ob er gewerblich oder privat gekauft hat. Deine Rechte aus dem BGB in Deutschland werden durch eine Entscheidung PP für den Käufer auch nicht beendet, sondern stehen Dir weiter zu.
Ob es Dir etwas bringt, dem Käufer zu schreiben, Du möchtest Dir seine Reklamation gerne ansehen und bittest ihn, die Ware Dir zuzusenden und würdest bei einer berechtigten Reklamation Kaufpreis und Rücksendekosten erstatten, könnte ihn veranlassen, Dir
dem Plattenspieler zuzuschicken.
Evt. kannst Du dann feststellen, ob er schon am Gerät rumgeschraubt hat. Das darf er nicht. Dann gehen ihm seine Rechte auf Schadenbehebung verloren. ( ob der Versuch klappt - ich weiß es nicht )
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Hier kann man nur vermuten,
besser wäre es, gleich mal beim PayPal-Kundenservice bzw. bei eBay anzurufen.
Zusätzlich dann in dem geöffneten Fall kommunizieren.
Dort auf die erfolgte Kommunikation verweisen, die hoffentlich über das eBay-System durchgeführt und auch dort mit weiteren Bildern "gewürzt" wurde.
Ein Käuferschutzfall wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung wird auf PayPal mit dem Begriff "signifikante Abweichung" beschrieben.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full?locale.x=de_DE
"4.2. SNAD
Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab – und ist damit "significantly not as described“ or "SNAD“. Wir zeigen Ihnen hier eine nicht abschließende Aufzählung von Beispielen dafür:
Hinweis: Die Beispiele beziehen sich auf den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
- Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel;
- Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt;
- Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, beispielsweise fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten.;
- Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, beispielsweise ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie;
- Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.
Hier eine nicht abschließende Aufzählung von Beispielen, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht:
- Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch beispielsweise Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen";
- Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers,.obwohl der Artikel in der Artikelbeschreibung zutreffend beschrieben wurde;
- Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als Türkis.
PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht."
Eine negative Bewertung solltest du nicht befürchten müssen, wenn der Fall für Dich als Verkäufer entschieden wird.
Aus den Grundsätzen zur Bewertung:
Automatisch entfernt
In folgenden Situationen entfernen wir automatisch Mängel und Bewertungen und passen Ihre Quote zum fristgemäßen Versand an:
- Der Käufer hat den Artikel nicht bezahlt, und es wurde eine Anfrage wegen eines nicht bezahlten Artikels gegen den Käufer geöffnet und der Käufer hat darin nicht reagiert.
- Ein Mangel, eine Bewertung oder nicht fristgemäßer Versand waren die direkte Folge eines Systemfehlers der eBay-Website oder eines eBay-Programmfehlers.
- Das späteste im Angebot angezeigte Lieferdatum war verkürzt, gemessen an den vom Versanddienstleister gewährleisteten längsten Lieferfristen, und die Sendungsverfolgung belegt, dass der Artikel aufgrund dessen fristgemäß geliefert wurde.
- Der Käufer verstößt gegen den Grundsatz zum angemessenen Käuferverhalten bei eBay, und eBay hat Maßnahmen gegen den Käufer eingeleitet.
- eBay hat einen Käuferschutzfall zu Gunsten des Verkäufers geschlossen oder einen Einspruch zu Gunsten des Verkäufers abgelehnt.
Notfalls dann die Löschung der Bewertung beantragen (ganz unten):
https://www.ebay.de/help/selling/leaving-feedback-buyers/disputing-feedback-received?id=4102