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Privater Verkäufer, Gewärbliche Käufer behauptet Smartphone sei defekt und öffnet Ebay

Hallo,

Ich habe als Privater Verkäufer ein Problem  mit einen Käufer der einen  Ladengeschäft  für Smartphone betreibt.

In der Artikel Beschreibung habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um eine privates Angebot unter Ausschluss der Rückgabe , Garantie, Gewährleistung  handelt.

So habe ich die Auktion (mit Mindestpreis, Sofortkauf ) auch als ohne Rücknahme gekennzeichnet.

Angeboten wurde ein Smartphone Sony Xperia Z 2 in der Original  Verpackung  und mit allem Zubehör.

Das Gerät war keine 2 Jahre alt, daher habe ich eine Kopie der Original Rechnung mit in den Versandkartong gepack, da jeder schließlich  noch eine Garantie bzw. Gährleistung vom Erstverkäufer für das Gerät besteht.

Die Auktion beinhaltet sehr viele Details Fotos (auch mit eingeschaltetem Display) , damit man sehen kann das alles OK ist, und es hinterher keine Reklamation wegen angeblicher Schäden gibt.

Ca. 10 Minuten nach Start der  Aktion , war der Artikel schon per Sofortkauf verkauft und mit PayPal bezahlt.

Das Smartphone habe sofort am nächsten Tag versand, da es bereits beim erstellen der Auktion fertig gereinig, nochmals vor Zeugen auf Funktion überprüft und auf Werkszustand zurückgesetzt Versandfertig verpackt habe.

Kurz nachdem das Paket ausgeliefert wurde, wurde der Kaufpreis bei PayPal eingefrohren.

Jetzt behauptet der Käufer das das Smartphone zwar äußerlich in einen Topf Zustand sei, jedoch der Einschalttaster keinen Druckpunkt habe und er so das Gerät nicht Verwerten (ich nehme an mit Gewinn in seinem Ladengeschäft weiterverkaufen) könne.

Mein Angebot das er das Smartphone anhand der Original Rechnung bei Sony Checken und Instandsetzung lassen können  (sofern doch ein berechtigter Mangel vorliegt) hat er abgelehnt.

Er will jetzt sein Geld zurück, bizarre nach ablaufen der Frist Ebay entscheiden lassen.

 

Wird Ebay wirklich Zugunsten des Käufer entscheiden (und den eingefrohrenentsprechenden Kaufpreis zurück  Buchen), obwohl ich die Rücknahme, Gewährleistung, Garantie als Privater Verkäufer in der Auktion ausgeschlossen  habe ?

Zählt mein Funktionest des Smartphone vor Zeugen, bei Ebay nicht als Beweis ?

Wer bezahlt den Rückversand? 

Bleiben auf den Kosten für Versand zum Käufer, Angebot Gebühr, Verkaufsgespräche sitzen ?

Welche Möglichkeiten  habe ich wenn ich jetzt ein defektes Smartphone  vom Käufer zurück erhalte?

 

Mittlerweile ist die Herstellers Garantie,  bzw. Gewährleistung des Erstverkäufer abgelaufen, sodass ich keine Möglichkeit mehr habe den eventuellen Defekt bei Sony Instandsetzen zu lassen.

 

Sollte ich das Smartphone wiedererwarten vom Käufer als als nicht defekt (also so wie ich es Versand habe) vom Käufer zurück erhalten,  welche Möglichkeiten des Schadensersatz Anspruch habe ich ?

 

Über 300 mal ist bei mir alles gut gelaufen und nun sowas.

Schade eigentlich, Kaufen und Verkaufen auf Ebay sollte eigentlich Spaß machen.

Gesamtes Thema betrachten

@bluesmannblues schrieb:

Wird Ebay wirklich Zugunsten des Käufer entscheiden (und den eingefrohrenentsprechenden Kaufpreis zurück  Buchen), obwohl ich die Rücknahme, Gewährleistung, Garantie als Privater Verkäufer in der Auktion ausgeschlossen  habe ?



 

Erstmal wird nicht ebay entscheiden, sondern PayPal (dein Fehler das anzubieten) und PayPal wird mit 99,9% wahrscheinlichkeit dem Käufer sein Geld zurück geben.

 

Zweitens, hättest du dich vor dem Verkauf mal schlau machen sollen, was deine ganzen Ausschlüsse wert sind und wo diese überhaupt greifen, wenn du (wie der Käufer behauptet) einen defekten Artikel verkaufst (als Mängel vorhanden sind die nicht angegeben sind), dann bist du natürlich auch Gesetztlich verpflichtet die Ware zurück zu nehmen.

 

Stell dir doch mal (als extremes beispiel) vor, da verkauft einer ein 1000€ Smartphone als Voll Funktionsfähig und Optisch wie neu und schließt Umtausch, Garantie usw. alles aus und du bekommst ein total verdrecktes und vollkommen defektes Gerät zugeschickt, da wird ja auch keiner sagen, oh schade, Umtausch ist ja ausgeschlossen.

 

 


@bluesmannblues schrieb:

Zählt mein Funktionest des Smartphone vor Zeugen, bei Ebay nicht als Beweis ?



 

Wenn deine Zeugen Freunde und Verwandte sind, zählt der definitv nichts, dann seien wir ehrlich, Familie würde im Zweifel für dich auch Lügen das sich die Balken biegen, solche Zeugen haben keinerleih Aussagekraft.

 

 


@bluesmannblues schrieb:

Wer bezahlt den Rückversand? 



Bei einem berechtigten Mangel, bezahlt du den Rückversand und musst auch die kosten für den Hinversand erstatten.

 

 


@bluesmannblues schrieb:

Bleiben auf den Kosten für Versand zum Käufer, Angebot Gebühr, Verkaufsgespräche sitzen ?



 

Versand geht auf deine Kappe, die Verkaufsprovision kannst du dir von ebay erstatten lassen (Transaktionsabbruch oder nicht bezahlten Artikel melden) und welches Verkaufsgespräch hattest du das dich Geld gekostet hat?

 


@bluesmannblues schrieb:

Welche Möglichkeiten  habe ich wenn ich jetzt ein defektes Smartphone  vom Käufer zurück erhalte?



Wenn es dein Defektes Smartphone ist, eher keine.

 

Wenn er dir ein anderes Smartphone zurück schickt und du das beweisen kannst, kannst du die Schei*e aus ihm rausklagen.

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