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Privatverkauf: Artikelrücknahme bei defekt, auch wenn vorher einwandfrei versendet?

Hallo erstmal,

 

habe jetzt schon die ganze Zeit gesucht aber nichts passendes zu meinem Fall gefunden.

 

Und zwar, ich habe einen Scheinwerfer für einen Audi A4 (281066425268) verkauft, bevor ich diesen hier in Ebay eingestellt hatte, habe ich einen kompletten Funktionstest durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt funktionierte dieser noch einwandfrei. Heute bzw. gestern Abend schrieb mich der Käufer an, dass der Artikel defekt (Steuereinheit für Xenon und die Innenspiegel) sei und das er ihn wieder zurückgeben möchte.

 

In meiner Artikelbeschreibung hatte ich geschrieben, "Da Privatkauf, keine Garantie, kein Rückgaberecht!"

 

Muss ich den Artikel jetzt zurücknehmen, obwohl ich ihn voll funktionstüchtig versendet habe?

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

audi.

 

rechtlich ist es beim Privatverkauf wo die Gewährleistung ausgeschlossen ist immer so, das der Käufer nachweisen muss

das die Ware schon vor dem Versand defekt war.

Praktisch ist so etwas fast nie zu Beweisen.

Ob der Scheinwerfer vom Fachmann eingebaut werden muss

oder nicht, hat den Verkäufer nicht zu interessieren.

Antworten (11)

Antworten (11)

In meiner Artikelbeschreibung hatte ich geschrieben, "Da Privatkauf, keine Garantie, kein Rückgaberecht!"

 

Das ist bei Zahlung mit PP irrelevant. Der K wird einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden und PP zahlt das Geld zurück.

 

Die noch schlechtere Nachricht ist, dass PP nicht kontrolliert, ob der K den Artikel zurück schickt. Das heißt gut möglich, dass Du Geld und Ware los bist.

Vielen Dank Haraldralf

Er hat mit Paypal gezahlt, ja

Mit PP gezahlt?

Japs, denn den ich als Defekt/Ersatzteil (Beifahrerseite) eingestellt habe funktioniert und der auf der Fahrerseite nicht.

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=281066425268&aid=8***8&eu=K5O1yx...

 

Vielleicht gefallen ihm, die anderen besser?

 

 

Oder ein Schrauber!

Hast du dich vor dem Verkauf erkundigt, ob die Steuereinheit

einfach eingebaut werden kann und funktioniert, oder ob das

Steuergerät mit einem Testgerät auf das Fahrzeug programmiert werden muss?

 

> Nö, wusste ich nicht das sowas gehen sollte. Ist ja auch schon ein älteres Baujahr (2000), glaube nicht, dass der technische Stand da schon so weit waren.

 

 

Du weisst hoffentlich auch, dass ein Xenonscheinwerfer NICHT durch einen unerfahrenen Hobbybastler verbaut werden darf?

 

> Ja ist klar, habe ihn auch nur bei mir ausgebaut, da mir die Xenonlampen zu "billig" sind. Was der Käufer damit macht kann mir ja dann relativ egal sein.

 

 

Nein,

da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

 

Außer der Käufer kann dir beweisen das der Scheinwerfer schon vorher oder durch mangelnde Verpackung defekt wurde.

 

>Mangelnde Verpackung denke eher nicht, ich bin gelernter Logistiker. War das nicht mal andersrum das der Verkäufer nachweisen muss das es nicht möglich sein kann das der Artikel defekt ist??

Nein,

da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

 

Außer der Käufer kann dir beweisen das der Scheinwerfer schon vorher oder

durch mangelnde Verpackung defekt wurde.

 

Du weisst hoffentlich auch, dass ein Xenonscheinwerfer NICHT durch einen unerfahrenen Hobbybastler verbaut werden darf?

 

 

Hast du dich vor dem Verkauf erkundigt, ob die Steuereinheit

einfach eingebaut werden kann und funktioniert, oder ob das

Steuergerät mit einem Testgerät auf das Fahrzeug programmiert

werden muss?

 

 

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