03-03-2013 14:20
Hallo erstmal,
habe jetzt schon die ganze Zeit gesucht aber nichts passendes zu meinem Fall gefunden.
Und zwar, ich habe einen Scheinwerfer für einen Audi A4 (281066425268) verkauft, bevor ich diesen hier in Ebay eingestellt hatte, habe ich einen kompletten Funktionstest durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt funktionierte dieser noch einwandfrei. Heute bzw. gestern Abend schrieb mich der Käufer an, dass der Artikel defekt (Steuereinheit für Xenon und die Innenspiegel) sei und das er ihn wieder zurückgeben möchte.
In meiner Artikelbeschreibung hatte ich geschrieben, "Da Privatkauf, keine Garantie, kein Rückgaberecht!"
Muss ich den Artikel jetzt zurücknehmen, obwohl ich ihn voll funktionstüchtig versendet habe?
audi.
rechtlich ist es beim Privatverkauf wo die Gewährleistung ausgeschlossen ist immer so, das der Käufer nachweisen muss
das die Ware schon vor dem Versand defekt war.
Praktisch ist so etwas fast nie zu Beweisen.
Ob der Scheinwerfer vom Fachmann eingebaut werden muss
oder nicht, hat den Verkäufer nicht zu interessieren.