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Problem klären, Frist um - wieso nur 36 Tage? Gesetzlich soll/muss man dem Käufer 2 x mahnen?

Ich wollte gestern ein Problem klären weil der Käufer nach dreimaligem Mahnen und vorherigem Anschreiben wegen den Versandkosten nicht reagiert. Jetzt kam, dass die Frist um. Das ärgert mich weil ich weiß, dass man dem Käufer bei normalen Geschäften wenn man sicher gehen will (hat auch ein Anwalt gesagt) mindestens zweimal mahnen soll um ihm die Möglichkeit zu geben, zu bezahlen. Und das mit angemessener Frist. Deswegen gab ich dieser Käuferin DREI Möglichkeiten und jetzt wo sie immer noch nicht bezahlt hat, wollte ich das Problem klären und jetzt bin ICH der Gelackmeierte und darf die Provision bezahlen und sie kriegt keins auf den Deckel. Das finde ich nicht fair. Ich halte mich ja nur an die "gesetzlichen" Vorgaben. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber das stinkt mir einfach ungemein ehrlich gesagt.

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo mary-poppins126

 

Die Fristen die Ebay vorgibt haben nichts mit dem Zivilrecht zu tun.

 

Hättest du den Fall rechtzeitig gemeldet müsstest du die Provision ja auch nicht zahlen

 

und könntest trotzdem dein Geld zivilrechtlich einklagen.

 

Sowas kann Monate / Jahre dauern und solange möcht Ebay natürlich

 

mit der Provisionsersattung nicht warten.

 

Erfahrungsgemäß ist es auch so das Käufer die nicht innerhalb der Fristen zahlen

 

auch nicht später zahlen.

 

Gruß

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