Problem klären, Frist um - wieso nur 36 Tage? Gesetzlich soll/muss man dem Käufer 2 x mahnen?

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28-06-2018 06:49
Ich wollte gestern ein Problem klären weil der Käufer nach dreimaligem Mahnen und vorherigem Anschreiben wegen den Versandkosten nicht reagiert. Jetzt kam, dass die Frist um. Das ärgert mich weil ich weiß, dass man dem Käufer bei normalen Geschäften wenn man sicher gehen will (hat auch ein Anwalt gesagt) mindestens zweimal mahnen soll um ihm die Möglichkeit zu geben, zu bezahlen. Und das mit angemessener Frist. Deswegen gab ich dieser Käuferin DREI Möglichkeiten und jetzt wo sie immer noch nicht bezahlt hat, wollte ich das Problem klären und jetzt bin ICH der Gelackmeierte und darf die Provision bezahlen und sie kriegt keins auf den Deckel. Das finde ich nicht fair. Ich halte mich ja nur an die "gesetzlichen" Vorgaben. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber das stinkt mir einfach ungemein ehrlich gesagt.
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eBay zeigt sich steht sehr kulant was die Verkaufsprovision angeht. Ein telefonischer Kontakt sollte die dabei helfen. Nur die Abmahnung für den Käufer gibts halt nicht mehr, aber das kann man ja rechtlich klären, wenn man die Muße dazu hat.
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Klar, gesetzlich kannst Du ja auch zweimal mahnen und die Kosten sowie die Erfüllung des Kaufvertrages zivilrechtlich einfordern.
Das bleibt Dir doch unbelassen!
Der bestehende Kaufvertrag zwischen Euch bleibt von der Frist zum melden eines Problemes ja auch unberührt und besteht noch jahrelang fort, wenn nicht eine Seite aus berechtigten Gründen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte.
Nur die Rückerstattung der Verkaufsprovision ist eben nach diesen 36 Tagen nicht mehr möglich. Und der Käufer erhält nun auch keine Verwarnung mehr wegen eines nicht bezahlten Artikels.
eBay-Falleröffnung und rechtliche Grundlagen eines Kaufvertrages sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Heißt das, dass ich sie jetzt quasi privat zur Zahlung anschreiben muss mit der Adresse die ich habe?
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Genau!
Das genügt nach dem, was ich im Internet bei Anwaltskanzleien gelesen habe, vorab auch als Nachricht über ebay.
Also eine Zahlungsfrist von sagen wir mal 10 Werktagen (andere sagen auch 7 Wochentage; nur angemessen muss es sein) setzen und im Schreiben bereits ankündigen, dass Du im Falle einer Nichtzahlung vom Kaufvertrag zurücktrittst.
Erst danach dürftest Du rechtlich gesehen den Artikel wieder zum Verkauf anbieten.
Ich denke, den ganzen Schmorkohl mit zivilrechtlicher Verfolgung und Durchsetzung des Kaufvertrages wirst du Dir bei den Verkaufserlösen nicht wirklich antun? Kannst aber Deinen Käufer gerne auf die Möglichkeit hinweisen.
Nach meiner Meinung lohnt sich das rechtliche Prozedere bei Summen um die 30 € nicht wirklich, zumal man vorher nie weiß, ob der Käufer überhaupt solvent ist.
Anstelle der ganzen Hinweise zum EU-Recht (Dein erster Satz zu Ausschluss von Garantie und Gewährleistung mal ausgenommen) füge doch z.B. den ergänzenden Hinweis ein, dass Du den Zahlungseingang spätestens nach x Wochentagen (14 z.B., dann wärst Du immer noch recht kulant) erwartest.
Und anschließend, meinetwegen nach nochmaliger kurzer Erinnerung incl. Hinweis auf Rücktritt vom Kaufvertrag, dann auch einen Nichtzahlerfall eröffnen.
Das ist gelegentlich eine heilsame Erinnerung, und bei nicht erfolgter Zahlung erhält der Käufer dann einen für andere nicht sichtbaren Vermerk.
Bei Häufung ist der Käufer dann bei vielen Verkäufern automatisch gesperrt.
Fristen:
Falleröffnung nach vier Tagen (4x24 Stunden) bis 32 Tage nach Verkauf möglich;
Fallschließung aktiv durch Dich als Verkäufer (mit zutreffendem Grund "keine Zahlung erhalten" oder "Käufer hat gezahlt") nach weiteren vier Tagen, auf jeden Fall innerhalb von 36 Tagen nach Verkauf.
Und noch ein Tipp:
Um solche "Spaßbieter" oder Zahlungsunwillige von vornherein etwas einzugrenzen, nutze doch bitte hier diese Einstellung in Deinem Konto:
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences&BuyerBlockPreferences=
Dort bei "Käufer mit Vermerken wegen nicht bezahlter Artikel" das Häkchen setzen und z.B. "2 in 12 Monaten" wählen.
Wenn Du etwas kulanter sein möchtest und auch "Spätzahlern" eine Chance geben möchtest, könntest Du auch z.B. "2 in 6 Monaten" o.ä. wählen.
Abschließend auf "Senden" klicken nicht vergessen!
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Hallo mary-poppins126
Die Fristen die Ebay vorgibt haben nichts mit dem Zivilrecht zu tun.
Hättest du den Fall rechtzeitig gemeldet müsstest du die Provision ja auch nicht zahlen
und könntest trotzdem dein Geld zivilrechtlich einklagen.
Sowas kann Monate / Jahre dauern und solange möcht Ebay natürlich
mit der Provisionsersattung nicht warten.
Erfahrungsgemäß ist es auch so das Käufer die nicht innerhalb der Fristen zahlen
auch nicht später zahlen.
Gruß