28-06-2018 06:49
Ich wollte gestern ein Problem klären weil der Käufer nach dreimaligem Mahnen und vorherigem Anschreiben wegen den Versandkosten nicht reagiert. Jetzt kam, dass die Frist um. Das ärgert mich weil ich weiß, dass man dem Käufer bei normalen Geschäften wenn man sicher gehen will (hat auch ein Anwalt gesagt) mindestens zweimal mahnen soll um ihm die Möglichkeit zu geben, zu bezahlen. Und das mit angemessener Frist. Deswegen gab ich dieser Käuferin DREI Möglichkeiten und jetzt wo sie immer noch nicht bezahlt hat, wollte ich das Problem klären und jetzt bin ICH der Gelackmeierte und darf die Provision bezahlen und sie kriegt keins auf den Deckel. Das finde ich nicht fair. Ich halte mich ja nur an die "gesetzlichen" Vorgaben. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber das stinkt mir einfach ungemein ehrlich gesagt.
Klar, gesetzlich kannst Du ja auch zweimal mahnen und die Kosten sowie die Erfüllung des Kaufvertrages zivilrechtlich einfordern.
Das bleibt Dir doch unbelassen!
Der bestehende Kaufvertrag zwischen Euch bleibt von der Frist zum melden eines Problemes ja auch unberührt und besteht noch jahrelang fort, wenn nicht eine Seite aus berechtigten Gründen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte.
Nur die Rückerstattung der Verkaufsprovision ist eben nach diesen 36 Tagen nicht mehr möglich. Und der Käufer erhält nun auch keine Verwarnung mehr wegen eines nicht bezahlten Artikels.
eBay-Falleröffnung und rechtliche Grundlagen eines Kaufvertrages sind zwei verschiedene Paar Schuhe!