02-09-2017 15:32
Als privater Verkäufer habe ich im Angebot eines gebrauchten Artikel eine Rücknahme ausgeschlossen.
Trotzdem kann der Käufer eine Rückgabe öffnen.
In ebay finde ich keine Möglichkeit, dies zu unterbinden. Gibt es keine Möglichkeit diesen Prozess zu unterbinden?
Mal ganz ehrlich:
Du bietest die Artikel, z.B.
https://www.ebay.de/sch/olliffm/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&LH_Complete=1&LH_Sold=1&rt=nc
als "vom Verkäufer generalüberholt" an.
Damit führst Du eine gewerbliche Dienstleistung aus, weil Du durch eigene Tätigkeit einen Mehrwert im Vergleich zum vorher defekten oder andersweitig mit starken Gebrauchsspuren versehenen Artikel schaffst.
Dieser "Mehrwert" ist z.B. in der Bezeichnung "Mehrwertsteuer" enthalten und sagt genau das aus: Aus einem vormals minderwertigen Artikel (z.B. defekt oder Rohstoff) einen höherwertigen Artikel (funktionsfähig oder Werkzeug etc.) zu schaffen.
Das ist so was von einwandfrei gewerbliches Handeln, dass in Deinem Falle eine Rücknahme, ja sogar ein Widerruf verpflichtend wird. Spätestens, wenn der Käufer einen Anwalt einschaltet.
Gehe also auf das Begehren Deines Käufers ein und überlege Dir bitte sehr genau Deine künftige Verkaufsstrategie.
@olliffm
olliffm schrieb:
"Ich überhole gar nichts..."
Dann erkläre doch bitte mal diesen Zusatz aus 11 von Deinen 12 verkauften Kaffee-Vollautomaten im August:
"Artikelzustand: Vom Verkäufer generalüberholt
“...” "
Und aus einem Deiner aktiven Angebote in der Artikelbeschreibung: "Dies war ein Vorführgerät, Heizung, Pumpe, Elektronik etc. wurden mit fabrikneuen Teilen ersetzt. Die Bilder zeigen das hier angebotene Gerät"
Stimmt allerdings, ich habe auch die von Dir verkaufte Neuware erst nicht bemerkt:
http://www.ebay.de/itm/Kaffee-Espresso-Vollautomat-DeLonghi-Magnifica-ESAM-3000-B-EX1-Schwarz-/25310...
Beim genauen Durchlesen meiner ersten Antwort wird Dir sicher noch irgendwann auffallen, dass auch ich nicht von Gewährleistung und Garantie sprach, sondern von Rücknahme und Widerrufsrecht.
Wenn Du sogar noch "beeinträchtigte Jugendliche" beschäftigst, bist Du sogar Arbeitgeber. Jedenfalls, wenn ich Deine Aussage "ich stecke Geld in eine Werkstatt für beeinträchtigte Jugendliche" so interpretiere.
Falls Du meinen Aussagen misstraust:
dejure.org ist im Internet eine tolle Informationsquelle.
P.S.
Die Rückgabe kann dennoch von einem Käufer angefragt werden, auch wenn sie de fakto ausgeschlossen wurde.