Rückgaben & Rücknahmen

Als privater Verkäufer habe ich im Angebot eines gebrauchten Artikel eine Rücknahme ausgeschlossen.

Trotzdem kann der Käufer eine Rückgabe öffnen.

In ebay finde ich keine Möglichkeit, dies zu unterbinden. Gibt es keine Möglichkeit diesen Prozess zu unterbinden?

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@olliffm

 

Mal ganz ehrlich:

 

Du bietest die Artikel, z.B.

https://www.ebay.de/sch/olliffm/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&LH_Complete=1&LH_Sold=1&rt=nc

 

als "vom Verkäufer generalüberholt" an.

 

Damit führst Du eine gewerbliche Dienstleistung aus, weil Du durch eigene Tätigkeit einen Mehrwert im Vergleich zum vorher defekten oder andersweitig mit starken Gebrauchsspuren versehenen Artikel schaffst.

 

Dieser "Mehrwert" ist z.B. in der Bezeichnung "Mehrwertsteuer" enthalten und sagt genau das aus: Aus einem vormals minderwertigen Artikel (z.B. defekt oder Rohstoff) einen höherwertigen Artikel (funktionsfähig oder Werkzeug etc.) zu schaffen.

 

Das ist so was von einwandfrei gewerbliches Handeln, dass in Deinem Falle eine Rücknahme, ja sogar ein Widerruf verpflichtend wird. Spätestens, wenn der Käufer einen Anwalt einschaltet.

 

Gehe also auf das Begehren Deines Käufers ein und überlege Dir bitte sehr genau Deine künftige Verkaufsstrategie.

 

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