28-12-2013 21:15
Hi,
habe folgendes Problem:
erstelle alle Auktionen mit dem Turbolister.
So auch die folgende Auktion: http://www.ebay.de/itm/111235404646?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
Jetzt hat mich der Käufer am 22.12.2013 mit "Alles Bestens" bewertet und damit war für mich alles in Ordnung.
Und gestern schreibt er plötzlich, dass der Subwoofer angeblich kaputt ist und er die Anlage daher zurückgeben möchte. In meinem Auktionstext habe ich immer folgendes stehen:
Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Die Teile sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, das er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Die Teile werden so wie sie sind verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. die Teile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!!!
Eine Rückgabe des Gegenstandes ist ausgeschlossen . Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und im AGB geregelt!).
Ich habe ihm nochmals geschrieben, dass ich im Text als Privatperson Rücknahmen ausgeschlossen habe und die 14 Tage Rücknahmefrist offensichtlich auf einem Fehler seitens ebay beruhen und ich erstmal alles prüfen lasse, bevor ich irgendetwas entscheide.
Wie kann es sein, dass ich jedesmal Rücknahme ausschliesse und nach der Übermittlung zu ebay steht plötzlich die 14 Tage Frist drin? Ist mir bis jetzt nie aufgefallen. Aber wie soll man das noch schnell ändern, wenn man mehrere Auktionen übermittelt und schon sofort geboten wird? Kann ja nicht der Ernst von ebay sein. Wollen die einem das aufdrücken gegen den eigenen Willen?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
Hallo,
bei Ebay handelt es sich um keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB. Das hat der BGH schon 2004 festgestellt.
http://ra-melchior.blog.de/2006/08/28/title~1076720/
Du solltest vielleicht deinen Text überarbeiten.
Du musst zurücknehmen, wenn der Käufer nachweisen kann, daß der Mangel bereits bei dir vorhanden war und daß du davon Kenntnis hattest. (Gewährleistung war ja ausgeschlossen)
@stimpfal schrieb:Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
LOL...
Wo habt Ihr nur immer diesen Schmarrn her?!?
Auch Hai,
du bist seit 11 1/2 Jahren dabei und könntest inzwischen mitbekommen, dass Ebay alle "tollen" Neuerungen erst einmal automatisch aktiviert - ich nenne als Beispiel nur mal die automatische Mahnung für K nach 4 Tagen, über die die armen Vk nicht informiert waren.
Da hilft nur, immer wieder mal die eigenen Einstellungen komplett und aufmerksam durchzugehen - und beim Einstellen nie aufzuhören hinzusehen.
Bist du zufällig auch im Pilotprojekt mit "automatischem kostenlosem Wiedereinstellen" gelandet?
Zum Subwoofer:
Wenn der kaputt ist, hast du zurückzunehmen. Da geht es dann um eine Reklamation, nicht um "Rücknahme wegen Nichtgefallens".
Dein (sorry!) EU-Gesabbel kannst du sonstwo hinnageln - wenn bei Verkauf ein nicht angegebener Sachmangel vorliegt, haftest du.
Wenn er auf dem Transport mittels ausreichender Verpackung entsteht, auch.
Sendungen müssen so gut verpackt sein, dass sie unterwegs mehrere Stürze aus Bauchhöhe auf Beton schadlos überstehen.
Einzig ausschließen sollte man als Privater bei technischem Gerät die zweijährige gesetzliche Sachmängelhaftung für Schäden, die beim K entstehen - das darf man als privater Vk und das macht auch Sinn.