abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rücknahme bei Privatverkauf?

Ich habe am 9.11. einen Koffer verkauft und habe ihn am 12.11. verschickt (obwohl die Zahlung noch nicht eingegangen war), da wir am 13.11. für drei Wochen in den Urlaub gestartet sind. Nun hat mich heute die Käuferin angeschrieben, sie möchte den Koffer nicht. Muss ich ihn jetzt zurück nehmen? 
Artikelnummer: 142999789174

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (5)

Antworten (5)

@sonnenpfeilchen

 

Kannst ja Deine Käuferin mal fragen, von wem sie den Rat erhalten hat. Ein Rechtsanwalt sollte es jedenfalls nicht gewesen sein und falls doch, dann war es kein guter.

 

Du kannst der Käuferin schreiben, dass ihr einen verbindlichen Kaufvertrag habt, welcher sie zur Zahlung verpflichtet - und zwar ganz unabhängig davon, ob sie die Ware schon erhalten hat oder nicht. Außerdem kannst du ihr schreiben, dass es bei Privat-Verkäufern kein Widerrufsrecht gibt. Sie irrt sich also gewaltig, wenn sie meint, sie müsste nicht bezahlen und könne sich "eine gewisse Zeit" überlegen, ob sie den Koffer noch haben will oder nicht. Das gilt nämlich nur bei gewerblichen Verkäufern. Bei Privat-Verkäufern gibt es also keine "Bedenkzeit". Da muss man einfach bezahlen was man gekauft hat.

 

Insofern ist es auch keine Kulanz Ihrerseits, wenn sie Dir nun großzügig anbietet, den Koffer auf Ihre Kosten zurückzuschicken und die Ebay-Gebühren zu zahlen. Es wäre reine Kulanz Deinerseits, wenn Du Dich darauf einlassen würdest und den Koffer zurücknimmst. Das die Käuferin dann alle entstanden Kosten zahlt, wäre in dem Fall sogar ihre Pflicht. Du kannst nämlich auch ganz schlicht die Rücknahme verweigern und Zahlung des kompletten Kaufpreises verlangen - und zwar sofort.

 

Was Du nun machst, das musst Du selbst wissen. Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @sonnenpfeilchen

 

Wenn der Artikel (Koffer) der Beschreibung entspricht

 

musst du ihn nicht zurücknehemn.

 

Gruß

 

 

@sonnenpfeilchen

 

 

du schriebs die Käuferin hätte folgendes mitgeteilt:

 

Rückgabegrund: "ich habe den Artikel ausversehen bestellt und wollte diesen heute nach einem Kurztrip abbrechen"

 

Was heisst denn das bitteschön? Für mich stellt sich das so dar, dass sie einen Kurztrip mit deinem Koffer gemacht hat und ihn jetzt zurück geben will?

 

Wird immer besser.

 

Lass dich auf nichts ein, beharr auf sofortige Bezahlung !

 

 

@sonnenpfeilchen

 

 

ich zitiere mal aus einem Kommentar von dir:

 

Die Käuferin hat mir nun folgendes geschrieben:
"Es ist so, dass es zwar einen Kaufabschluss gab, dieser aber nicht die Zahlung beinhaltete. Da Sie die Ware bereits veschickt haben erwarten Sie von mir eine Zahlung. Da mir aber ein gewisser Zeitraum zur Zahlung oder zum Abbruch bereit gestellt wird und ich diesen nun nicht einhalten kann habe ich den Rat erhalten Ihnen den Koffer zurück zu schicken und Ihnen anzubieten die Kosten für den Verkauf bei Ebay, sowie aus eigener Kulanz die Versandkosten zu tragen."
Ist es tatsächlich so, dass ich als Privatverkäufer nach dem Verkauf eine gewisse Zeit für einen Abbruch akzeptieren muss? (In diesem Fall vom 9.11. bis zum 13.11. (da war die Ware bereits bei der Käuferin)

 

Schreib der guten mal folgendes: Es gibt keinen gewissen Zeitraum zur Zahlung oder Abbruch, die spinnt wohl!

 

§ 6. Absatz 9 der ebay-AGB sagt folgendes:

https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

9.

Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

Die werden immer dreister die Käufer. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, fordere zur Zahlung auf, ansonsten würde ich alle Register ziehen und nutz vor allen Dingen auch den Button bei ebay "Käufer melden".

Hallo @sonnenpfeilchen!

 

Warum wollte die K den Artikel nicht mehr haben?

 

Auf den Fotos ist am rechten unteren Rand ein

längerer Kratzer zu sehen, der nicht beschrieben wurde.

 

Und die Rollen sehen auf den Fotos ein wenig abgenutzt aus.

Vielleicht liegt es an den unscharfen Fotos.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder