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Rücknahme nach drei Monaten

Hallo ich habe vor ca. drei Monaten einen Bullerjan Ofen verkauft, nun hat der Käufer jetzt erst bemerkt, dass es kein Original Bullerjan ist, sondern ein Nachbau. Ich werde ihn zurück nehmen und mit dem Verkäufer, der mir diesen Ofen verkauft hat vor Gericht ziehen. Nun möchte ich aber auch meine Ebaygebühren zurück haben.

Gruß Tilo
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Anonymous
Nicht anwendbar

@ts-automobile schrieb:
Hallo ich habe vor ca. drei Monaten einen Bullerjan Ofen verkauft, nun hat der Käufer jetzt erst bemerkt, dass es kein Original Bullerjan ist, sondern ein Nachbau. Ich werde ihn zurück nehmen und mit dem Verkäufer, der mir diesen Ofen verkauft hat vor Gericht ziehen. Nun möchte ich aber auch meine Ebaygebühren zurück haben.

Gruß Tilo

@ts-automobile

 

Nach drei Monaten kannst Du das getrost vergessen.

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