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Rücksendung weil Umverpackung fehlt

Ein Käufer hat eine hochpreisige Kerze von mir gekauft und zwar für 50% unter dem ofiiziellen VP. Die Kerze ist neu, die Bilder zeigen sie so, wie sie ist. Jetzt will der Käufer aber die Kerze zurücksenden, weil die Umverpackung fehlen würde. Die Kerze stammt aus einem Geschenkset und hatte keine Einzelverpackung.

Versende ich Artikel originalverpackt erwähne ich das in meinen Auktionen und mache auch Bilder davon. Das war bei der Kerze nicht der Fall. Ich habe den Artikel als NEU eingestellt, was ja auch den Tatsachen entspricht.

 

Abgesehen davon, dass ich Privatverkäufer bin und soweiso nicht zur Rücknahme verpflichtet bin, sehe ich auch keinen Fehler auf meiner Seite. Die Ware ist einwandfrei und wie in der Auktion beschrieben. Muss ich den Artikel trotzdem zurücknehmen?

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@hexsaa  schrieb:

Ein Käufer hat eine hochpreisige Kerze von mir gekauft und zwar für 50% unter dem ofiiziellen VP. Die Kerze ist neu, die Bilder zeigen sie so, wie sie ist. Jetzt will der Käufer aber die Kerze zurücksenden, weil die Umverpackung fehlen würde. Die Kerze stammt aus einem Geschenkset und hatte keine Einzelverpackung.

Versende ich Artikel originalverpackt erwähne ich das in meinen Auktionen und mache auch Bilder davon. Das war bei der Kerze nicht der Fall. Ich habe den Artikel als NEU eingestellt, was ja auch den Tatsachen entspricht.

 

Abgesehen davon, dass ich Privatverkäufer bin und soweiso nicht zur Rücknahme verpflichtet bin, sehe ich auch keinen Fehler auf meiner Seite. Die Ware ist einwandfrei und wie in der Auktion beschrieben. Muss ich den Artikel trotzdem zurücknehmen?


Servus @hexsaa

 

Gratulation.

Jeder Abmahnwillige, der im Forum mitliest,

hat Dich jetzt auf dem Serviertablett.

Und auf das hast Du Dich noch selbst gesetzt.

 

Was läuft hier eigentlich falsch?

Du verkaufst lange und nachhaltig Neuware und verwendest oft die Bilder des Herstellers.

Die meisten Kerzen bietest Du als "neu" an,

was Ebay folgendermaßen definiert:
"Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung...

 

Wenn also normalerweise eine Verpackung dabei ist und Du sie auch noch abbildest,

musst Du ausdrücklich und deutlich erwähnen,

dass sie nicht dabei ist.

Andersrum wird kein Schuh daraus.

 

Wenn Du Privatverkäufer bist,

fresse ich einen Besen.

Ich würde dem Käufer ganz fix einen Nachlass gewähren

oder inklusive Rücksendekosten erstatten.

 

 

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