30-04-2013 10:14
Wenn ein K. einen Artikel ersteigert u. danach feststellt, dass er einen Fehler gemacht hat.u. ich den Artikel zurück nehme bzw. den Verkauf stornier. Was muß ich da tun, um nicht umsonst die Ebay-Gebühren zu zahlen.
LG
Petra
und der Handel mit nicht privaten Artikel aus Photo Moderns Lädchen ist auch nicht zulässig.....kann dich auch teuer kommen...
>Was muß ich da tun, um nicht umsonst die Ebay-Gebühren zu zahlen.
Moin
ich hoffe nicht, dass es sich um diesen Artikel handelt? => 321110896893
Denn dort solltest Du mal schön die Provision bezahlen,
quasi als Lehrgeld, damit Dein langjähriger Haus- und
Hofpusher photo-modern
künftig den Bietfinger bei sich behält . . . X-(
Pushen bringt dauerhaft GAR NICHTS und ist äusserst unseriös
hmmm....der Käufer heißt nicht zufällig photo modern?...B-)
Außerdem würde ich den Käufer für weitere Käufe bei mir sperren.
Was für ein Fehler soll das denn sein, wenn ein Käufer diesen nach dem (verbindlichen) Kauf merkt?
Kommt dann darauf an. Du könntest ihm einen Transaktionsabbruch anbieten und bekommst dann die Verkaufsgebühren zurück, wenn er den Abbruch bestätigt.
Ansonsten (und das ist die von mir bevorzugte Variante) würde ich einen nichtbezahlten Artikel melden und diesen nach 4 Tagen mit Verwarnung für den Käufer schließen.