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Rücktritt vom Rücktritt möglich ?

 

Hallo,

ich hab ein aktuelles, konkretes Beispiel, würde mich über Tips sehr freuen.

Ich bin der VK.

Verkauf eines gebrauchten Kfz per e-Bay Auktion.

Höchstbieter gewinnt Auktion am 30.09., reagiert bis 2.11. auf mehrere (mind 1x täglich) Kontaktversuche/eBay Rechnungen/Zahlungserinnerung mit Telefonnummer nicht.

Am 2.11. startet der Käufer einen eBay Rückgabeprozess mit folgendem Text "Meinung geändert - Hallo ich möchte bitte vom Kauf zurück treten".

Diese "Rückgabe" habe ich im eBay Rückgabeprozess akzeptiert und das Auto später am Tag ausserhalb von eBay anderweitig verkauft (tatsächlich bereits bezahlt und abgeholt, unwiderbringlich ins Ausland).

Dem eBay Käufer habe ich daraufhin ein "Transaktion abbrechen" bzw. "Kauf abbrechen" Prozess geschickt, da ja der Rückgabeprozess nicht zutreffend ist, da er das Auto ja nicht hat und auch noch nichts bezahlt hat.

Nun besteht der eBay Käufer darauf, das Auto in "ca. 14 Tagen" holen zu wollen und hat "Transaktion abbrechen" abgelehnt.

Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, und ich das Auto anderweitig verkauft habe und ein Rücktritt vom Rücktritt nicht möglich ist.
Er hat darauf nur mit einem Verweis auf die eBay Grundsätze geantwortet und sieht sich im Recht.

Jetzt hab ich natürlich in erster Linie das Problem, dass ich schauen muss meine eBay Verkaufsprovision zurück zu bekommen.

Werde morgen auf jeden Fall eBay anrufen, aber hat jemand hier rechtlich noch einen Tip ?

Meine Sichtweise ist, dass unabhängig davon, welcher eBay Prozess benutzt wurde, eine eindeutige Erklärung des Käufers abgegeben wurde, vom Kaufvertrag zurückzutreten und ich dies akzeptiert habe.
Somit sehe ich hier keine Pflicht mehr das Auto an den Käufer zu liefern.

Wie seht ihr das ? Welches weitere Vorgehen würdet ihr empfehlen ?

PS. Es handelt sich kurioserweise beim Käufer um eine relativ bekannte Person aus dem öffentlichen Leben, also auch in Twitter, Instagram usw. sehr präsent.

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Antworten (2)


@simonputz  schrieb:

 

Hallo,

ich hab ein aktuelles, konkretes Beispiel, würde mich über Tips sehr freuen.

Ich bin der VK.

Verkauf eines gebrauchten Kfz per e-Bay Auktion.

Höchstbieter gewinnt Auktion am 30.09., reagiert bis 2.11. auf mehrere (mind 1x täglich) Kontaktversuche/eBay Rechnungen/Zahlungserinnerung mit Telefonnummer nicht.

Am 2.11. startet der Käufer einen eBay Rückgabeprozess mit folgendem Text "Meinung geändert - Hallo ich möchte bitte vom Kauf zurück treten".

Diese "Rückgabe" habe ich im eBay Rückgabeprozess akzeptiert und das Auto später am Tag ausserhalb von eBay anderweitig verkauft (tatsächlich bereits bezahlt und abgeholt, unwiderbringlich ins Ausland).

Dem eBay Käufer habe ich daraufhin ein "Transaktion abbrechen" bzw. "Kauf abbrechen" Prozess geschickt, da ja der Rückgabeprozess nicht zutreffend ist, da er das Auto ja nicht hat und auch noch nichts bezahlt hat.

Nun besteht der eBay Käufer darauf, das Auto in "ca. 14 Tagen" holen zu wollen und hat "Transaktion abbrechen" abgelehnt.

Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, und ich das Auto anderweitig verkauft habe und ein Rücktritt vom Rücktritt nicht möglich ist.
Er hat darauf nur mit einem Verweis auf die eBay Grundsätze geantwortet und sieht sich im Recht.

Jetzt hab ich natürlich in erster Linie das Problem, dass ich schauen muss meine eBay Verkaufsprovision zurück zu bekommen.

Werde morgen auf jeden Fall eBay anrufen, aber hat jemand hier rechtlich noch einen Tip ?

Meine Sichtweise ist, dass unabhängig davon, welcher eBay Prozess benutzt wurde, eine eindeutige Erklärung des Käufers abgegeben wurde, vom Kaufvertrag zurückzutreten und ich dies akzeptiert habe.
Somit sehe ich hier keine Pflicht mehr das Auto an den Käufer zu liefern.

Wie seht ihr das ? Welches weitere Vorgehen würdet ihr empfehlen ?

PS. Es handelt sich kurioserweise beim Käufer um eine relativ bekannte Person aus dem öffentlichen Leben, also auch in Twitter, Instagram usw. sehr präsent.

Servus @simonputz

 

Dein P.S. ist nicht wirklich relevant.

Es gibt so viele Leute,

die vermeintlich im öffentlichen Interesse sind

und sich durch nichts auszeichnen,

dass man auch dort mit merkwürdigen Leuten rechnen MUSS.

 

Wenn ich ganz böse sein wollte,

würde ich jetzt gedanklich dem K sonst etwas unterstellen

und meinen,

mit Deinen vielen Nachrichten hättest Du ihn geradezu auf eine Idee gebracht...

 

 

Das mit der Willenserklärung über eine Nachricht im Rahmen des Rückgabeprozesses ist so eine Sache....

Könnte er sich mit dem Artikel geirrt haben ?

Hat er den Rückgabeprozess selbst wieder geschlossen ?

Anders gesagt... seine Mitteilung im Rückgabeprozess ist dann eine Willenserklärung,

wenn sie a) als "Erklärung" wahrzunehmen ist (ist sie hier)

und b) auch den tatsächlichen Willen des Erklärenden widerspiegelt.

 

Das andere Problem,

das ich sehe:
Kann das Senden des Kaufabbruchs durch Dich als Annahme der Willenserklärung durch Dich gewertet werden

oder hätte es Dir nicht ein Sätzchen per Nachricht wert sein müssen...
Du weißt schon Willenserklärung + Annahme = Deal...

 

Der Käufer wäre aber meines Erachtens schon in einer gewissen Erklärungsnot.

Hat er sich denn zu seinem Rückgabeersuchen in irgendeiner Form eingelassen ?

 

 

@simonputz

 

Wenn das hier tatsächlich so vom eigentlichen Käufer formuliert war:

 


"... mit folgendem Text "Meinung geändert - Hallo ich möchte bitte vom Kauf zurück treten". ",

 

dann sollte das schon eine eindeutige Willenserklärung auf Rücktritt vom Kauf durch den Käufer darstellen.

Dem hättest Du nun über die Rückgabeschiene wohl zugestimmt.

 

Das restliche wäre ein eBay-Automatismus.

Der könnte Dich wohl die Provision kosten, aber eher nicht die rechtliche Gültigkeit einer Vertragsaufhebung.

 

Dazu bedarf es scheinbar gemäß einiger Beiträge im Internet eben nicht eines ordentlichen Schriftwechsels per Post, sondern es genügte auch die Willenserklärung online über die Verkaufsplattform. Also auf demselben Wege, wie auch der Kaufvertrag zustande kam.

 

Tu Dir bitte selbst den Gefallen und speichere die entsprechende Kommunikation in geeigneter Weise auf dem PC ab (Screenshot, durch eBay weitergeleitete eMail). Zusätzliches Ausdrucken schadet auch nicht.

Denn eBay löscht diese Nachrichten in Deinem eBay-Konto nach gewisser Zeit.

 

Wegen der Provision solltest Du mit dem eBay-Kundendienst telefonieren (über die "Hilfe"-Funktion). Wenn Dein Gegenüber dort einen guten Tag hat, könnte das noch funktionieren.

Wenngleich ich aufgrund der Formalie "Rückgabe" und Deiner Zustimmung dazu die Chancen nicht ganz so groß sähe.

 

Bei Transkationsabbruch durch den Käufer wäre das problemlos möglich gewesen, aber der stellt sich ja jetzt stur.

Vielleicht aus Sorge, seinem eBay-Profil entstünde ein Schaden aus der Zustimmung zum Kaufabbruch auf Käuferwunsch?

 

Wenn Dein "Käufer" mit solch "gezinkten Karten" spielt, tu es ihm doch gleich und eröffne morgen um 14:41 Uhr einen Fall wegen Nicht-Zahlung.

Und schließe diesen, nachdem weitere volle vier Tage vergangen sind, zu Deinen Gunsten (weil Du ja das Geld zwischenzeitlich wohl kaum erhalten haben solltest bei  "Barzahlung bei Abholung"). Dann erhieltest Du die Provision auch zurück.

 

Nicht erstattet jedoch werden irgendwelche Angebotsgebühren, die bereits aufgrund der bloßen Einstellung berechnet werden.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder