03-02-2017 09:26
Hallo,
ich habe gerade eine Auktion laufen und dabei die automatische Artikelbeschreibung von Ebay übernommen die vorgeschlagen wurde. Leider ist dabei ein fehler unterlaufen und es ist das Modell Series 3 statt 2 von Bose Boxen in die Artikelbeschreibung gerutscht.... Fotos sind alle korrekt und meine eigenen....
Als erstes dachte ich - Auktion abbrechen. Außerdem habe ich direkt einen großen Vermerk unten in die Auktion gemacht und den Höchstbietenden per Mail informiert.
Trotzdem die Frage welches verhalten jetzt richtig ist, denn mir scheint subjektiv nach google-Suche, dass ich mit Abbruch der Auktion ebenfalls auf juristisches Glatteis gehe..
1) Ich breche die Auktion jetzt ab und stelle sie korrekt neu ein. Womöglich beschwert sich der Höchstbietende dann aber trotzdem.
2) Ich lasse die Auktion jetzt zu ende laufen, weise nochmal vor Versand nochchmal konkret darauf hin, dass es sich um Series II handelt und frage nach, ob der Hinweis auch wirklich zur Kenntnis genommen wurde während der Auktion und verschicke dann.
Wenn's gut läuft ist der Käufer einverstanden, hat alles gelesen. Aber auch hier ist die Gefahr, dass einre sich beschwert, weil die Artikelbeschreibung oben ja falsch war und erst unten der Hinweis auf korrektur kam....
Ich bin mir unsicher welchen Weg ich nun gehen soll.
Hier die Auktion:
Ich würde die Auktion weiter laufen lassen (oder ein guter Freund wäre Höchstbieter, dann wäre 1) möglich).