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Reicht eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis? Verkauf von Spielen USK bzw. FSK 18

Hallo liebe Community,

 

ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Es geht um folgendes:

 

Reicht eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis beim Verkauf von Spielen USK bzw. FSK 18 hier auf ebay aus?

Der Verkäufer ist natürlich gewerblich angemeldet. Ich habe bei vielen Shops hier gesehen, dass die Verkäufer meist nur eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis verlangen. Mehr nicht. Reicht das aus, um nicht eines der ebay Gesetze zu brechen und um nicht gesperrt zu werden? 

 

Oder muss man die Altersprüfung von DHL oder Hermes dafür in Anspruch nehmen?

 

 

Ich danke euch für eure Antworten bzw. Hilfe.

 

 

Viele Grüße

motau99

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@motau99 schrieb:

ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Es geht um folgendes:

 

Reicht eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis beim Verkauf von Spielen USK bzw. FSK 18 hier auf ebay aus?

Der Verkäufer ist natürlich gewerblich angemeldet. Ich habe bei vielen Shops hier gesehen, dass die Verkäufer meist nur eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis verlangen. Mehr nicht. Reicht das aus, um nicht eines der ebay Gesetze zu brechen und um nicht gesperrt zu werden? 

 

Oder muss man die Altersprüfung von DHL oder Hermes dafür in Anspruch nehmen?

 

 

Ich danke euch für eure Antworten bzw. Hilfe.



 

1. Nein. Das reicht nicht.

2. Die eBay-Gesetze sind hier in Deutschland irrelevant.

3. JA ! Auch die "eBay-Gesetze" verlangen diese Versandart.

 

Warum ?

 

1. Das Anfertigen von Abbildungen eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Fahrerlaubnis) ist ein Verstoß gegen das Personalausweisgesetz.

 

2. Ein digitale Kopie kann nach belieben manipuliert werden. Wo ist der der sichere Altersnachweis ?

 

Nenn mir den Händler und ich informiere sofort das Ordnungsamt.  http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_074.gif

DHL /Hermes überprüfen nicht das Alter des Empfängers.... 🙂

 

auch nicht das Alter der Nachbarn (falls sie es dort eben mal abgeben!)

 

Ebay überprüft es nicht, da die Händler hierfür haften....

 

Daher werden keine Gesetze bei ebay gebrochen.

 

Ebay achtet nur darauf, daß private Verkäufer keine Spiele o.ä.  verkaufen, da diese nicht diesen Nachweis erbringen können, daß sie ggf. von dem Höchstbietenden eine Ausweiskopie verlangen (müssen).

 

Ein Händler hat da klare Vorgaben, die er unterzeichnet hat und dessen Folgen (bei Nichtbeachtung) er kennt.

Ein privater Verkäufer kennt dies nicht - daher werden regelmäßig Spiele etc. von den Privaten gelöscht. Sie stehen auf dem Index.

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