22-09-2014 10:52 - bearbeitet 22-09-2014 10:53
Hallo liebe Community,
ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Es geht um folgendes:
Reicht eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis beim Verkauf von Spielen USK bzw. FSK 18 hier auf ebay aus?
Der Verkäufer ist natürlich gewerblich angemeldet. Ich habe bei vielen Shops hier gesehen, dass die Verkäufer meist nur eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis verlangen. Mehr nicht. Reicht das aus, um nicht eines der ebay Gesetze zu brechen und um nicht gesperrt zu werden?
Oder muss man die Altersprüfung von DHL oder Hermes dafür in Anspruch nehmen?
Ich danke euch für eure Antworten bzw. Hilfe.
Viele Grüße
motau99
@motau99 schrieb:ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Es geht um folgendes:
Reicht eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis beim Verkauf von Spielen USK bzw. FSK 18 hier auf ebay aus?
Der Verkäufer ist natürlich gewerblich angemeldet. Ich habe bei vielen Shops hier gesehen, dass die Verkäufer meist nur eine Kopie des Personalausweises für den Altersnachweis verlangen. Mehr nicht. Reicht das aus, um nicht eines der ebay Gesetze zu brechen und um nicht gesperrt zu werden?
Oder muss man die Altersprüfung von DHL oder Hermes dafür in Anspruch nehmen?
Ich danke euch für eure Antworten bzw. Hilfe.
1. Nein. Das reicht nicht.
2. Die eBay-Gesetze sind hier in Deutschland irrelevant.
3. JA ! Auch die "eBay-Gesetze" verlangen diese Versandart.
Warum ?
1. Das Anfertigen von Abbildungen eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Fahrerlaubnis) ist ein Verstoß gegen das Personalausweisgesetz.
2. Ein digitale Kopie kann nach belieben manipuliert werden. Wo ist der der sichere Altersnachweis ?
Nenn mir den Händler und ich informiere sofort das Ordnungsamt. 
DHL /Hermes überprüfen nicht das Alter des Empfängers.... 🙂
auch nicht das Alter der Nachbarn (falls sie es dort eben mal abgeben!)
Ebay überprüft es nicht, da die Händler hierfür haften....
Daher werden keine Gesetze bei ebay gebrochen.
Ebay achtet nur darauf, daß private Verkäufer keine Spiele o.ä. verkaufen, da diese nicht diesen Nachweis erbringen können, daß sie ggf. von dem Höchstbietenden eine Ausweiskopie verlangen (müssen).
Ein Händler hat da klare Vorgaben, die er unterzeichnet hat und dessen Folgen (bei Nichtbeachtung) er kennt.
Ein privater Verkäufer kennt dies nicht - daher werden regelmäßig Spiele etc. von den Privaten gelöscht. Sie stehen auf dem Index.
Das liegt daran, was der VK "bucht" bei DHL -
die nur Übergabe gegen Ausweis ist günstiger - allerdings für FSK zu wenig !
Mal bei der Konkurrenz entliehen ... ![]()
Also ich muß hier anscheinend mal was klarstellen. Habe selbst täglich mit den tollen ID+18 Sendungen zu tun und ärgere die Kunden damit, dass ich nach ihrem Ausweis frage und ALLES GENAU überprüfe und in den Rechner eintippe. Paßt ein Eintrag (z.B. der 2. Vorname fehlt, oder auf der Sendung steht ein Spitzname und nicht der, der im Ausweis steht) nicht, erkläre ich dem Kunden warum ich die Sendung nicht aushändigen kann und schicke Sie mit dem Vermerk ID-Prüfung negativ zurück. Es geht hier um das Jugendschutzgesetz und jeder Zusteller, der diese Sendungen einfach mal so jemandem anderen gibt, der gerade im Haus ist und vielleicht noch den Ausweis des Empfängers hat, verstößt mindestens gegen seinen Arbeitsauftrag und evtl. sogar gegen geltendes Recht. Da interessiert es auch nicht, ob der Postbote einen schon 30 Jahr lang kennt ! Es ist wirklich traurig, dass man sich hier im Forum über diesen sicheren Versand so aufregt. Es ist ja wohl kein Problem seinen richtigen vollständigen Namen für diese Versandart zu hinterlegen und ggf. das Paket am Schalter abzuholen und sich auszuweisen. Manchmal glaub ich echt ich bin im Kindergarten...