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Reklamation, einige Wochen nach Selbstabholung

sherilyn2000
Auf Erkundungstour

Guten Abend! Ich hätte bitte eine Frage. Ich hatte am 16.09. per Versteigerung einen Elektro- Artikel verkauft. Jedoch nur an Selbstabholer, damit sich der Käufer vor Ort, hier bei mir, davon überzeugen kann, dass der Artikel voll funktionsfähig ist. Das hat auch alles super geklappt. Die Ware wurde vorgeführt und es wurde seinerseits nichts beanstandet. Nun nach über 3 Wochen bekam ich eine Mail, dass er erst heute Zuhause anschliessen konnte und bemerkte, dass der Artikel nicht voll in Ordnung wäre. Ich bin Privatperson, hatte dies auch als Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme angeboten. Ich werde nicht nachvollziehen können, was innerhalb der letzten 3 Wochen bei dem Käufer geschehen ist, wie mit der Ware umgegangen worden ist! Wie muss ich mich nun verhalten? Vielen Dank schonmal für die Hilfestellung! Schönes Wochenende

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sherilyn2000
Auf Erkundungstour

Danke schon einmal. Ich bin echt ratlos wegen solcher Vorgehensweise. Genau aus diesem Grunde habe ich nur an Selbstabholer gemacht, damit im Nachhinein nichts "getrickst" werden kann. Es wurde alles angeschaut und angehört... keinerlei Einwände entgegengebracht. Und dann nach über 3 Wochen?

sherilyn2000
Auf Erkundungstour

So... jetzt hab ich sie endlich gefunden. Bin die ganze Zeit bei meiner Gattin im ebay drin... also hier meine Auktion 120983978854 .

sherilyn2000
Auf Erkundungstour

Ganz einfach: ich möchte allem aus dem Wege gehen, dass im Nachhinein etwas in den Raum geworfen wird, was ich nicht nachweisen kann. Meinem Schwager ging es einmal so, deshalb hab ich mir geschworen, dass ich Elektroartikel, Fahrzeuge, einfach alles was einen höheren Wert hat nur noch an Selbstabholer abgebe, damit man im vornherein alles miteinander besprechen kann, falls Zweifel da wären. Hat bisher auch immer gut geklappt und ich hätte nie gedacht, dass bei Abholung mal sowas auf mich zukommt. Denn ich bin für jede Frage offen, die im Raume steht, wenn jemand etwas von mir käuflich erwirbt.

Wie gesagt:

Den Nachweis muss der Käufer erbringen.

Kann er das, hilft dir keine Selbstabholung.

 

 Um was für einen Artikel handelt es sich denn (Artikelnummer?) und welche Tricksereien hast du denn befürchtet, wenn du versendest hättest? ?:|

Bei einem Sachmangel kommt es darauf an, ob der Käufer nachweisen kann, dass dieser Mangel bereits beim Gefahrübergang (der Abholung) vorhanden war und nicht darauf, ob er ihn abgeholt hat oder er versendet wurde, auch wenn dir sicher gleich jemand wieder was anderes erzählen wird.

 

Falls du keinen gültigen oder gar keinen Gewährleistungausschluss in deinem Angebot vertraglich vereinbart hattest, haftest du auch für versteckte Mängel, die zu diesem Zeitpunkt angelegt waren, sich aber später erst zeigen und der Käufer hat 24 Monate Zeit, diese zu reklamieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

er war bei dir hat abgeholt und alles für gut befunden,damit Ist die Sache für dich erledigt, 3 Wochen ist der Kauf her,wie du schon sagst was kann man in 3 Wochen alles damit anstellen,gönn dir ein entspanntes Wochenende Mfg Peter

... und warte auf den Brief vom Anwalt.  ]:)

Anonymous
Nicht anwendbar

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keinerlei Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

 

Gut gemacht. 🙂

Und bei Lautsprecherboxen kann bei unsachgemäßem Transport so einiges passieren, also lehn Dich entspannt zurück...

Anonymous
Nicht anwendbar

Und wenn Du jetzt noch die Artikelnummer nennen würdest, könnte man Dir sagen, ob Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast.

Anonymous
Nicht anwendbar

Die Ware wurde vorgeführt und es wurde seinerseits nichts beanstandet.

 

 

Prima.

Und deshalb lehnst Du das Ansinnen des Käufers ebenso freundlich, wie bestimmt ab.

 

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