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Schützender Vermerk beim verwenden von Markennamen um sich vor gegnerische Anwälte zu schützen

Hallo an Community Mitglieder. Wenn man Markenkleidung aus Privatbesitz verkauft und den Artikel beschreiben muss. Wie kann man sich beim benutzen des Markennamens vor den recherchierenden Anwälten mit Worten bzw. Hinweisen schützen. Bei der genauen Darstellung der Artikel bleibt einem doch nichts anderes übrig als den Namen (welcher eigentlich geschützt ist) zu verwenden. Es wäre furchtbar hier ein Anwaltsschreiben irgendwann in der Post zu haben. Danke für jeden ernstgemeinten überzeugenden Hinweis. Danke

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

in Verbindung mit der originalen Ware, darfst du den Namen natürlich verwenden, der dient schlißlich der Kennung des Artikels

 

was du nicht tun darfst...:

wie ....

vergleichbar .....

like.....

entspricht ...

oder dergleichen, wenn es nicht die Marke ist (Keywordspamming, Irreführung....)

Antworten (3)

Antworten (3)

Anonymous
Nicht anwendbar

Mit der Abgabe eines Gebotes verzichten Sie ausdrücklich auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren.

 

Es gibt keine "gesetzlich zustehende Garantie auf Gebrauchtwaren".

Warum schreibst Du irgendwo einen solchen Blödsinn ab?

 

ich muß immer schmunzeln, wenn ich lese "der Markenname dient nur Beschreibung" etc.

 

selbstverständlich dient er der Beschreibung, schließlich ist der Artikel von dem entsprechenden Hersteller (ok, sollte es sein)

 

 

ich würde vermutlich nicht unbedingt A&F oder EH hier einstellen (hab' von den Teilen eh nichts, da ich sie nicht so toll finde, um es mal diplomatisch auszudrücken ...), aber die Sachen, die ich hier habe, stelle ich auch unter dem entsprechenden Markennamen ein, wenn ich sie denn verkaufe (nein, kein Esprit, H&M oder Kik ...)

das Anwaltsschreiben kann Dir aus einem ganz anderen Grund zugestellt werden:

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&userid=ernergie&sort=3&page=2&rows=25&since=31&...

 

NEUware

diverse Bekleidungsgrößen.....

 

wobei es ganz einfach ist Dich vor den von Dir so gefürchteten Schreiben zu schützen:

 

biete einfach nur Original-Artikel an, deren Quelle Du nachweislich belegen kannst -

ohne dafür separat Werbung zu machen (könnte zur Löschung der Angebote führen)

-

dann kann Dir zumindest wg. diesem "Aspekt" niemand vor die Karre.................spucken....

 

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