31-08-2013 19:21
Hallo an Community Mitglieder. Wenn man Markenkleidung aus Privatbesitz verkauft und den Artikel beschreiben muss. Wie kann man sich beim benutzen des Markennamens vor den recherchierenden Anwälten mit Worten bzw. Hinweisen schützen. Bei der genauen Darstellung der Artikel bleibt einem doch nichts anderes übrig als den Namen (welcher eigentlich geschützt ist) zu verwenden. Es wäre furchtbar hier ein Anwaltsschreiben irgendwann in der Post zu haben. Danke für jeden ernstgemeinten überzeugenden Hinweis. Danke
Mit der Abgabe eines Gebotes verzichten Sie ausdrücklich auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren.
Es gibt keine "gesetzlich zustehende Garantie auf Gebrauchtwaren".
Warum schreibst Du irgendwo einen solchen Blödsinn ab?