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Schützender Vermerk beim verwenden von Markennamen um sich vor gegnerische Anwälte zu schützen

Hallo an Community Mitglieder. Wenn man Markenkleidung aus Privatbesitz verkauft und den Artikel beschreiben muss. Wie kann man sich beim benutzen des Markennamens vor den recherchierenden Anwälten mit Worten bzw. Hinweisen schützen. Bei der genauen Darstellung der Artikel bleibt einem doch nichts anderes übrig als den Namen (welcher eigentlich geschützt ist) zu verwenden. Es wäre furchtbar hier ein Anwaltsschreiben irgendwann in der Post zu haben. Danke für jeden ernstgemeinten überzeugenden Hinweis. Danke

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Anonymous
Nicht anwendbar

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Es gibt keine "gesetzlich zustehende Garantie auf Gebrauchtwaren".

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