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Sind die Änderungen der Provisionsberechnung rechtlich einwandfrei?

Sind die Änderungen Provisionsforderungen von Ebay rechtlich unbedenklich oder unberechtigte Forderungen? Als Provision bezeichnet man die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäfts, welches zwischen – meist zwei – Geschäftspartnern (zum Beispiel Käufer und Verkäufer; Mieter und Vermieter) geschlossen wird, durch einen Dritten (Vermittler, Makler, Agentur, Handelsvertreter, Vertriebspartner).

Den Verkauf vermittelt Ebay durch das Bereitstellen der Verkaufsplatform. Den Versand vermittelt Ebay jedoch nicht!

Wird nach der neuen Berechnung somit eine Provision für eine nicht erbrachte Leistung verlangt?

Da der Versand eine zwischen Verkäufer und Käufer verhandelbare Option darstellt (Versandart, Versandunternehmen, etc.)

ist dies keine Ebay-Angelegenheit.

Warum soll ich Ebay etwas bezahlen, wofür Ebay keine Leistung erbringt?

Eine Provision auf Versandkosten erhöht in unzulässiger Weise die finanzielle Belastung des Verkäufers!

Beispiel 1:

Ein Artikel wird in der Auktion für 1€ verkauft, der Versand des Artikels kostet über Hermesversand 5,49€.

Bisherige Provision 0,10€ . Zukünftige Provision 0,65€ !!!!   Artikel für 35 Cent verkauft!

Beispiel 2:

Ein anderer Artikel findet auch nur einen Käufer für 1€, jedoch wählt der Käufer Versand per DHL. Der Käufer befindet sich in Belgien. Der Versand nach Belgien kostet 15,99€, da das Paket 2055 Gramm wiegt.

Bisherige Provision 0,10€ . Zukünftige Provision 1,70€ !!!!  Artikel mit 70 Cent Verlust abgegeben!!!!

Daher halte ich die Forderung von Ebay als nicht Rechtens!  Hier gibt es nur Ebay als Gewinner!

Wer sieht es genauso?

 

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klingt fast so als wärst du bisher mit der Provision von 10 Cent bei 1€ Erlös zufrieden gewesen....?

Anstatt zu rechnen wie es sich künftig verhält wenn der Artikel 1€ erlöst, solltest du entweder eine rentablere Preisgestaltung in Erwägung ziehen (20 plus Paket) oder Artikel mit geringen Erfolgsaussichten aussortieren...

Hallo @gerresheimerdirk

 

Vielen Dank für ihren Beitrag.

Aufgrund der bereits vielen erstellten Themen, möchte ich Sie darauf hinweisen, das Ihr Thema geschlossen wurde.

 

Ich bitte um Verständnis,

Patlius

@gerresheimerdirk

 

Solange dagegen keine Klage erhoben wird und die eventuelle Unrechtmäßigkeit nicht von einem ordentlichen Gericht festgestellt wurde, ist dies rechtmäßig.

Über die Rechtmäßigkeit der Gebührenänderung kann dir ein Anwalt deines Vertrauens Auskunft geben.

 

An anderer Stelle erwähnte ich einstmals, dass VK die kostenlosen Versand anbieten, diesen in den Verkaufspreis einkalkulieren und somit auf den Verkauf und den Versand  die Provision zahlen, wohingegen Anbieter mit separat ausgewiesenen Versandkosten diesbezüglich eine Bevorzugung in puncto Kosteneffizienz erfuhren.

 

Hier ist offenbar eine Gleichbehandlung angestrebt.

 

Hinzu kommt, dass Artikel mit einem zu erwartenden Verkaufspreis von einem Euro und etwaigen Versandkosten in Höhe von 5 Euro - also 500 Prozent des Warenwertes ! - anscheinend nicht länger gewünscht oder toleriert werdn.

 

Schritt 1 der Imagekampagne war die Deckelung der Versandkosten, sodass mithin die Anzahl der 1 Euro-Artikel mit 45 Euro Versandkosten (Stichwort Gebührenumgehung) stark zurückging. Schritt 2 ist nun die Entsorgung der "Billigangebote" die ausschliesslich zum Startpreis von einem Euro angeboten und mit Glück hin und wieder auch verkauft wurden, und oftmals zu Unbehagen in der Käuferschaft führten, da diese sich durch die "unangemessenen Versandkosten" ungerecht behandelt fühlten.

 

In den Diskussionsforen findet sich eine Viezahl von Treads zum Thema "tatsächliche Versandkosten".

 

Artikel mit 4,90 oder gar 6,90 Euro Versandkosten wurden dann als Warensendungen oder als Päckchen versandt, woraufhin die Fraktion der "Briefmarkenleser" sich brüskierte.

 

Meines Erachtens dient diese Maßnahme weniger der Steigerung des Profits sondern vielmer der Verdrängung der Abfallauktionen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder