03-06-2018 10:16 - bearbeitet 03-06-2018 10:20
mit Entsetzen schaute ich auf meine ebay-Rechnung von Monat Mai 2018. Ich bin gewerblich mit einem Lego-Shop im ebay, habe geringe Umsätze , bin mit meinem Kleingewerbe angemeldet und habe eine UST ID, da mir ebay im letzten Jahr 19% Steuer abgezogen hat, mit dem Hinweis, dass Standort... Luxenburg ist. Nun geht alles wieder von vorne los. Standort angeblich Berlin und ich soll in Vorsteuer gehen. Inzwischen sind aus 10% Gebühren 12,5% geworden dazu sehr hohe Shop-gebühren und dann kam jetzt noch ein Betrag pro verkaufter Artikel hinzu. Klar, natürlich auch Gebühren auf Versandkosten für die Gewerblichen, damit ja nichts bei dem Verkäufer hängen bleibt.Da ich Artikelpreise von etwas über einem € habe, Paypal Pflicht ist... (klar auch bei enem €). Also das vollkommende Kauferlebnis für den Kunden. Wer denkt denn da an den Verkäufer? Jetzt habe ich bis zu 40% Gebühren. Trotz Steuererklärung habe ich noch nie Steuern auf den Shop zahlen müssen. Einen Bescheid habe ich über diese Veränderungen niemals bekommen. Ein Gespräch mit einem Berater von ebay hat nichts ergeben. Ich soll meinen Steuerberater anrufen....
Kopie von ebay aus dem Internet:
Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bislang Nettorechnungen erhalten haben, wird seit dem 1. Mai 2018 ebenfalls deutsche Umsatzsteuer auf ihre eBay Gebühren berechnet.
Kleingewerbetreibende sind aber nach deutschem Recht NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG. Ich sitze tgl. viele viele Stunden um meinen Shop am Laufen zu halten. Lohnen tut es schon lange nicht mehr. Nun ist auch der Frust größer als Spaß und Lust an der Arbeit
@evis-steine-shop@ schrieb:mit Entsetzen schaute ich auf meine ebay-Rechnung von Monat Mai 2018. Ich bin gewerblich mit einem Lego-Shop im ebay, habe geringe Umsätze , bin mit meinem Kleingewerbe angemeldet und habe eine UST ID, da mir ebay im letzten Jahr 19% Steuer abgezogen hat, mit dem Hinweis, dass Standort... Luxenburg ist. Nun geht alles wieder von vorne los. Standort angeblich Berlin und ich soll in Vorsteuer gehen. Inzwischen sind aus 10% Gebühren 12,5% geworden dazu sehr hohe Shop-gebühren und dann kam jetzt noch ein Betrag pro verkaufter Artikel hinzu. Klar, natürlich auch Gebühren auf Versandkosten für die Gewerblichen, damit ja nichts bei dem Verkäufer hängen bleibt.
Da ich Artikelpreise von etwas über einem € habe, Paypal Pflicht ist... (klar auch bei enem €).
Also das vollkommende Kauferlebnis für den Kunden. Wer denkt denn da an den Verkäufer? Jetzt habe ich bis zu 40% Gebühren. Trotz Steuererklärung habe ich noch nie Steuern auf den Shop zahlen müssen. Einen Bescheid habe ich über diese Veränderungen niemals bekommen. Ein Gespräch mit einem Berater von ebay hat nichts ergeben. Ich soll meinen Steuerberater anrufen....
Kopie von ebay aus dem Internet:
Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bislang Nettorechnungen erhalten haben, wird seit dem 1. Mai 2018 ebenfalls deutsche Umsatzsteuer auf ihre eBay Gebühren berechnet.
Kleingewerbetreibende sind aber nach deutschem Recht NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG. Ich sitze tgl. viele viele Stunden um meinen Shop am Laufen zu halten. Lohnen tut es schon lange nicht mehr. Nun ist auch der Frust größer als Spaß und Lust an der Arbeit
Du hast nur die PayPal-Pflicht, weil Du einen Shop abonniert hast - ohne Shop musst Du auch kein PayPal anbieten
"Kleingewerbetreibende sind aber nach deutschem Recht NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG."
Wo hast du das denn her?
Du hast als Kleingewerbetreibender die Möglichkeit, dich von der Zahlung der MwSt befreien zu können. Dann musst du keine MwSt auf deine Artikel abführen, darfst aber auch keine MwSt, die du bei Einkäufen und Dienstleistungen an Dritte zahlst, gegenrechnen und als Vorsteuer geltend machen.
Du kannst aber auch als Kleingewerbetreibender MwSt zahlen, versteuerst also deine Einkünfte und kannst dann auch die MwSt, die du für Dienstleistungen und Einkäufe zahlst, als Vorsteuer gegenrechnen.
Servus @evis-steine-shop
Ich möchte nicht privat von Ihnen angeschrieben werden.
Genau wegen solcher "Reaktionen" tut man gut daran,
hier mit einem reinen Forumsaccount zu schreiben.
Dies ist ein öffentliches Forum,
Sie haben öffentlich Ihre Empörung zum Ausdruck gebracht
und sind über einige Holzwege bei Ihrem Tun aufgeklärt worden.
Wenn Sie den einen oder anderen Hinweis nicht als Rat zu erkennen vermögen... Pech.
Ich persönlich war nur der Überbringer,
der auf die Tatsache hinweist,
dass Ihr Internetauftritt hier Gefahren birgt.
Fassen Sie sich doch ob dieser Fehler bitte einfach an die eigene Nase
und erwarten Sie bitte nicht,
dass freiwillige Schreiber Ihnen privat Auskünfte erteilen,
die Sie als Geschäftsinhaber sich schon selbst hätten holen müssen.
Servus @evis-steine-shop
Nimm Dir die Hinweise von *circe* zu Herzen
und such Dir jemanden,
der Dir das mit der Steuer für Dich verständlich erklärt.
Wenn ich dies noch anfügen darf:
Deine Mehrwertsteuer ist Dein kleinstes Problem,
wenn Du erst einem Abmahner aufgefallen sein wirst:
Dir fehlt der Link zur OS-Streitschlichtung an exponierter Stelle.
Du gibst einmal einen Monat und dann im Detail nur 14 Tage Widerrufsfrist an.
Die "Formularlösung" fehlt ganz.
Die 40 Euro Regelung ist noch zu finden
und damit wahrlich überholt.
Die DSGVO ist bei Dir trotz dem Rauf und Runter in den Medien bei Dir noch überhaupt nicht angekommen.
Deinem Impressum fehlt die Telefonnummer.
Dass diese Änderung kommt, wurde in den News mitgeteilt.
Die Änderung stellt den Ebay-Shop auf eine Stufe mit anderen Dienstleistungen rund um Dein Gewerbe.
Wenn du für deinen Shop bei einem Verkäufer im Inland Büromaterial/Versandtaschen kaufst, musst du genau wie die Privaten Verkäufer Umsatzsteuer zahlen, ohne sie bei der Steuer gegenzurechnen...
Nun kommen die Ebay-Gebühren dazu.
Ich habe jährlich mit meinem Gewerbe keine 17.500 Euro Umsatz.
Ich habe mich für die Steuerpflicht /Umsatzsteuerpflichtig entscheiden müssen.
Somit kann ich die Ebay-Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen - allerdings muss ich auch die Umsatzsteuer für meine Einnahmen abführen.
Das gibt für mich persönlich Sinn, da ich neben Ebay noch was anderes habe - da ist es egal, wieviel reinkommt..... da bin ich einfach umsatzsteuerpflichtig.
Inwieweit du vorher mit deiner Steuererklärung eigentlich hättest die Umsatzsteuer, die dir Ebay Luxemburg wegen der ID nicht berechnet hast, ans deutsche Finanzamt hättest abführen müssen, weiß ich gerade nicht (mehr). Da gab es mal die Pflicht, diese in der Jahreserklärung abzugeben. Wären also "Sowiesokosten".
Ob dies noch aktuell ist, weiß ich nicht - da berät dich sicher gerne dein Steuerberater.
Und wenn du mit deinem Verdienst nicht auskommst, müsstest du ganz einfach sanft und moderat deine Preise erhöhen...