15-06-2012 01:51
Hi,
ich habe Tickets für ein Konzert am 28.06. versteigert. Der Käufer meldet sich nun seit ca. einer Woche nicht. Er reagiert nicht auf Zahlungsaufforderung, e-bay Nachrichten und direkte Mails. Dennoch hat er in den letzten Tagen einige andere Artikel auf e-bay ersteigert, er ist also auf jeden Fall in e-bay aktiv.
Ich mache mir nun sorgen, dass ich mein Geld nie sehen werde und die Tickets für eine (bald) vergangene Veranstaltung natürlich nach dem 28ten absolut wertlos sind.
Regulär nach 10 Tagen einen Fall melden bringt mir natürlich nichts, weil bis das geklärt ist, ist das Konzert natürlich längst vorbei.
Was kann ich tun?
Schonmal Danke für eure Hilfe!
Das mit Anwalt un Klagen ist eine schöne Sache. Ich weiß auch dass ich Recht habe...allerdings habe ich weder Zeit für so etwas...noch den vierstelligen Betrag für einen Anwalt um zu meinem Recht zu kommen.
Der Anwalt ist noch weit entfernt - zunächst erstmal gibt es das gerichtl. Mahnverfahren und das kannst du ohne Anwalt selber machen - sogar online.
Und wenn es zum Anwalt geht, dann brauchst du da nichtmal einen Termin, sondern telefonierst mit einem und schickst ihm die Unterlagen per Post. Soviel Zeit wirst du ja wohl noch aufbringen können, oder?
Was die Kosten betrifft... selbst wenn dein Anwalt den Betrag gerichtlich einklagen muss, so lägen die Kosten bei dem Streitwert knapp über 100 EUR incl. Gerichtskosten. Allerdings wird es absehbar nicht soweit kommen, denn so doof ist selten jemand, bei solch einer klaren rechtlichen Ausgangslage eine Klage zu riskieren.
Im übrigen habe ich im Auktionstext ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden muss.
Kann ich die Tickets danach nicht doch noch verkaufen?
Nein, denn nach den 7 Tagen wäre dein Käufer erstmal nur in Zahlungsverzug - der Vertrag bestünde dennoch weiter. Ein solcher Zahlungsverzug rechtfertigt noch nicht zum Rücktritt - dazu bedarf es erst einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung.
Oh man das erste mal, dass ich auf e-bay was verkauft habe und dann so ein scheiß. Wird wohl auch das letzte mal gewesen sein...
Sowas ist auf ebay nicht die Regel und deswegen würde ich auch nicht gleich die Flinte in's Korn werfen. Du kämst ja auch nicht auf die Idee, das Autofahren bleiben zu lassen, nur weil dir einer mal die Vorfahrt genommen hat, oder?
Außerdem steht doch noch gar nichts fest. Ist doch gut möglich, dass dein Käufer noch zahlt und auch überhaupt nie vorhatte, nicht zu bezahlen.