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Transportschäden

cddelight
Auf Erkundungstour

Hallo, habe eine Kitchen Aid verkauft und für den Transport in mehere Lagen Zeitungspapier gewickel, den Hohlraum mit recykelbaren großen Schaumkugeln gefüllt und diese , der Größe entsprechend per Hermes versichert versendet. Nun hat die Maschine angeblich Transportschäden, wer haftet?

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Meine Sendung ist beschädigt. Was kann ich tun?

Ist bei der Zustellung der Sendung ein Schaden äußerlich erkennbar, melden Sie dieses bei der Zustellung direkt dem Zusteller. Der Zusteller händigt dann eine Schadenanzeigekarte aus. Diese Schadenanzeigekarte füllen Sie bitte aus und schicken Sie an

Postanschrift:

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Kundenservice
Postfach 62 02 60
D-22419 Hamburg

Wird die Beschädigung nach der Zustellung festgestellt, ist eine Meldefrist von 7 Tagen ab der Zustellung einzuhalten.

Bitte setzen Sie sich über unser Kontaktformular mit unserem Kundenservice in Verbindung und machen Sie darin folgenden Angaben:

-Ihre Sendungs- bzw. Auftragsnummer sowie Absender- und Empfängeradresse
-Angaben zu Sendungsinhalt und Art der Beschädigung
-eine Beschreibung der verwendeten Innen- und Außenverpackung sowie Angaben zur Beschädigung der Verpackung.
-die ursprüngliche Kaufrechnung. Ist der Artikel im Rahmen einer Internetauktion gehandelt worden, übermitteln Sie uns bitte den Zuschlagsbericht des Internet-Auktionshauses (Screenshot der abgeschlossenen Auktion oder Ausdruck der E-Mail-Benachrichtigung über das Auktionsende).
-die vom Zusteller ausgehändigte Schadenanzeigekarte, soweit vorhanden

Teilen Sie uns bitte für eine mögliche Regulierung Ihre Bankverbindung mit. Nach der Schadensmeldung erhalten Sie ein Anschreiben oder eine E-Mail, worin das weitere Vorgehen beschrieben ist. Die Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH haftet bis maximal € 500,- pro Sendung für Pakete und maximal € 50,- für Päckchen.

 

 

https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/kontakt

 

 

schnecki2305
Auf Erkundungstour

ääh anders : also wenn du fahrlässig gehandelt hast, dann musst du haften:-) , sonst nicht und auch die Fahrlässigkeit muss man dir erst einmal nachweisen.

 

MfG

schnecki2305
Auf Erkundungstour

Hallo, also das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

 

Solltest Du natürlich beim Verpacken der Ware fahrlässig gehandelt haben, wonach ich nach deiner Beschreibung nicht ausgehe, ist das Risiko auf Seiten des Käufers. Wichtig ist nur, dass Du als Privatperson verkauft hast!

 

LG

"Hallo, habe eine Kitchen Aid verkauft und für den Transport in mehere Lagen Zeitungspapier gewickel,"

 

 

:_|

 

Zeitung ist absolut kein Verpackungsmaterial, weil es keine Dämpfungswirkung hat.

 

Ich behaupte mal, dass du auf dem Schaden sitzen bleiben wirst.

 

 

Sollte Hermes eine unzureichende Verpackung bescheinigen bist du natürlich in der Pflicht.

 

 

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