30-08-2017 12:40
Hallo und Guten Tag,
hier schreibt Euch mal wieder "Peter der Rüstige-Rentner";-))
Mein Anliegen: ich habe aus dem Nachlass meiner Patentante, 2 Damen-Uhren und 1 Herren-Uhr bekommen.
= "CARTIER" - "GUCCI" und "TAG-HEUER" = ! (alle 3 Uhren sind Quartz-Uhren) Da ich von diesen Nobelmarken, keine Ahnung habe
und außerdem, die Uhren nicht liefen, war ich bei einem Uhrenhändler; und siehe da, alle 3 Uhren, sind NICHT ECHT, also
"Nachgemachte"!
Meine Frage: darf ich solche Uhren, bei E-Bay, auf irgendeiner Art und Weise, zum Verkauf anbieten?? - z.Bsp. als "NACHGEMACHTE-MARKENUHR" in einer Auktion, mit einem Startpreis von 1 Euro?? ODER..., verstosse ich damit, gegen
bestimmte E-Bay-Grundsätze und kann unter Umständen, sogar noch bestraft werden??
Ich habe trotzdem, Neue-Batterien einsetzen lassen, und die Uhren laufen auch Einwandfrei!
Vielen Dank im Voraus
Peter
Hallo,
guckst Du hier
Eventuell mal bei Kleinanzeigen reinschauen.....denn verboten ist es nicht.