Hallo und Guten Abend, hier schreibt Euch Peter, der "Rüstige
Rentner;-)" Meine Frage: Darf der Käufer, den Verkäufer, im Bereich:
ARTIKEL WIE BESCHRIEBEN, schlecht bewerten, (z.Bsp. nur 2 "Sternchen")
obwohl der Käufer, den Artikel garnicht erhalten...