Unangemessene Bewertung

Hallo und Guten Abend, hier schreibt Euch Peter, der "Rüstige Rentner;-)" 

Meine Frage: Darf der Käufer, den Verkäufer, im Bereich: ARTIKEL WIE BESCHRIEBEN, schlecht bewerten, (z.Bsp. nur 2 "Sternchen") obwohl der Käufer, den Artikel garnicht erhalten hat, weil der Artikel (1 Buch € 1,95) wahrscheinlich auf dem Postweg verlorengegangen ist?

Vielen Dank im Voraus

Freundliche Grüße

Peter

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo peterpeza

 

Dass darf er, auch wenn es nicht sehr nett ist.

 

Aber nein Profil ist ja trotzdem noch sehr gut.

 

Gruß

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