31-07-2017 18:38
Hallo und Guten Abend, hier schreibt Euch Peter, der "Rüstige Rentner;-)"
Meine Frage: Darf der Käufer, den Verkäufer, im Bereich: ARTIKEL WIE BESCHRIEBEN, schlecht bewerten, (z.Bsp. nur 2 "Sternchen") obwohl der Käufer, den Artikel garnicht erhalten hat, weil der Artikel (1 Buch € 1,95) wahrscheinlich auf dem Postweg verlorengegangen ist?
Vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Peter
Hallo peterpeza
Dass darf er, auch wenn es nicht sehr nett ist.
Aber nein Profil ist ja trotzdem noch sehr gut.
Gruß