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Ungerechtfertigte Negativbewertung entfernen lassen?

xtyper
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

ich habe in einer Auktion einen "Goldenen Pfennig" versteigert, mit einer skurilen Geschichte "drumherum". Diese Auktion hat ein wenig für Aufsehen gesorgt und wurde mit Sicherheit auch in etlichen Foren verlinkt. Ich hätte nicht gedacht, dass man sich damit auch dubiose Käufer "anzieht". Faktisch ist der Pfennig für 1,61 Euro verkauft worden, der Versand war laut Beschreibung inklusive.

 

Direkt nach dem Höchstgebot meldet sich der Käufer sehr aggressiv und ungehalten mit der Bitte, dass ich den Pfennig UMGEHEND verschicken solle, er hätte das Geld schon überwiesen (ohne Paypal, auf meine normale Bankverbindung). Er hat mir die Kopie von der Online-Überweisung mitgeschickt. Würde ich nicht UMGEHEND schicken, hätte das für mich Konsequenzen in Form einer "entsprechenden" Bewertung.

 

Ich entgegnete, dass ich die Ware NACH Geldeingang SOFORT verschicken wäre, so wie es beschrieben und üblich sei. Ausserdem erfolgte das Auktionsende direkt zum Wochenende, selbst wenn die 1,61 Euro 24 Stunden nach Überweisung bei mir eingegangen wären, so hätte ein Versand per Hermes-Päckchen nicht vor Montag erfolgen können, da Pakete in meinem kleinen Hermesshop um die Ecke Samstags gar nicht abgeholt werden (abgesehen davon, dass selten am Wochenende Geldeingänge verbucht werden).

 

Der Verkäufer pöbelte mich an, ich solle mich wegen 1,61 Euro ja mal nicht so anstellen. Meine Reaktion war, dass ich gleiches zu ihm sagen könne und warum es so wichtig sei, einen ersteigerten Artikel der nicht mal ein Gebrauchsgegenstand ist, so schnell haben zu müssen? Alles lief ab wie beschrieben und per Höchstgebot vom Käufer bestätigt. Am folgenden Montag ging das Geld dann ein, ich habe UMGEHEND den Pfennig KOSTENLOS (wie beschrieben) als Päckchen in einer kleinen Schatulle verschickt.

 

Es kam tagelang keine Reaktion vom Käufer. Ich fragte nach ob der Pfennig nun da sei, schließlich habe man es ja sooo eilig gehabt und ob denn eine Bewertung möglich sei. Und die Bewertung: Kam dann, in Form einer Negativbewertung. Ich habe einen Antrag auf Änderung gestellt: Käufer lehnte ab. Ich kann selbst natürlich nicht negativ zurück bewerten, toll! Konnte nur lesen, dass dieser Käufer wohl häufiger ein "seltsames Gebahren" an den Tag zu legen scheint (Tonfall, Aggressiv).

 

Ich finde nun nirgends eine Möglichkeit, eine Bewertung (die aufgrund einer Erpressung erfolgte) ggf. von ebay löschen zu lassen. Und ja, mich stört diese eine, negative Bewertung, ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Habe Fahrräder für 39,90 Euro bundesweit PROBLEMLOS verschickt und wegen eines Artikels für 1,61 Euro den ich ebenfalls nach allen vorgegebenen Bestimmungen verschickt habe, muss ich mir nun so eine Bewertung "antun"?

 

Was soll ich machen?

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Einfach nur ruhig bleiben und dem Käufer sachlich antworten.

Mir ist folgendes passiert. Ich habe einen Artikel verkauft und der Käufer hat von mir weitere Dinge verlangt (Rechnungskopie, Diskette etc.) die nicht im Lieferumfang enthalten waren. Nachdem ich dem Käufer mitgeteilt habe, dass ich diese Dinge nicht nachträglich liefere (er hätte ja vor dem Bieten dieses abklären können) ging es los....

Drohte mit einer Negativbewertung, wenn ich nicht liefere, zerrt mich vors Gericht, von Sony kommt auch noch etwas auf mich zu etc.

Ich habe dem Käufer die Rücknahme des Laptops bei voller Rückzahlung angeboten, keine Reaktion.

Nach zwei Wochen wurde in Fall gegen mich eröffnet mit der Forderung: Rückzahlung von 45,00 Euro, was ich ablehnte. Daraufhin, obwohl der Fall über eBay noch nicht entschieden wurde, hat mich der Käufer negativ bewertet mit dem Kommentar "extrem unfreundliche Verkäuferin, Ware defekt, unkomplette Lieferung". Nun war bei mir Schluss mit lustig.

Die Ware wurde bisher nicht als defekt reklamiert. Ich habe eBay schriftlich gebeten, den Fall so schnell wie möglich zu entscheiden, natürlich wurde die Situation umfangreich von mir geschildert.

Nach zwei Tagen geschah das auch, der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden, d.h., der Käufer hat 45,00 Euro zurückerstattet bekommen und eBay teilte mir mit, dass sich dieser Fall nicht negativ auf meinen Verkäuferstatus auswirken würde.

Auf telefonische Anfrage teilte mir der Kundenservice mit, dass die Negativbewertung nun automatisch nach zwei Tagen gelöscht wird, was natürlich nicht geschah. Hinweis: Sie können so oft anrufen wie Sie möchten, Sie erhalten immer beruhigende und unterschiedliche Aussagen.

Mehrmalige schriftliche Anfragen und Anträge beim Kundenservice sowie ich glaube 20 Anrufe brachten nichts. Die Negativbewertung wurde nicht entfernt.

Ich habe mit eBay immer ruhig und sachlich diskutiert und ihnen auch ganz ruhig mitgeteilt, dass ich mir nun mein Recht erkämpfen werde und das habe ich auch gemacht.

Über den Rechtsanwalt Gursky von Becker & Haumann in Dortmund wurde die Negativbewertung durch einen Brief innerhalb von 3 Wochen gelöscht. So einfach geht das - natürlich je nach Sachlage.

Also ruhig bleiben und die Nerven behalten.

Viele Grüße,

Eure Renate

Hallo xtyper,

 

es hilft leider nicht viel, sich über das z.T irrationale Gebaren von Internet-Käufern auszulassen.

Eine Möglichkeit (neben der Mißachtung) ist es, diesen Leuten einen Denkzettel zu verpassen.

Über unsere Plattform www.123-AGB.de bieten wir allen Webshop-Betreibern u.a. das notwendige rechtliche Instrumentarium und praktische Hilfestellung an. Dazu gehört auch die anwaltliche Vertretung bei Abmahnungen und Negativbewertungen.

In Ihrem Fall schlage ich vor, den Käufer zunächst außergerichtlich zur Rücknahme bzw. Löschung der Negativbewertung aufzufordern. Daneben hat er die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu tragen. Reagiert er nicht innerhalb der gesetzten Frist, wäre Klage zu erheben, deren Kosten er im Erfolgsfalle -neben den außergerichtlichen Kosten- ebenfalls zu tragen hat.

 

Mfg

 

Ralph J. Jurisch

Rechtsanwalt

Deine Reaktion hier im Thread bestätigt meine erste Vermutung:

 

Du hast Dir die rote Klatsche nicht wegen der Transaktion an sich eingehandelt, sondern für Deine arrogante Haltung gegenüber Deinen Mitmenschen.

xtyper
Auf Erkundungstour

Stimmt, ich hatte vergessen, dass wir in Deutschland sind und das man sich da keine Lockerheit bei einer so bierernsten Angelegenheit wie ebay leisten darf. Und wenn, dann ist man (wie immer) an allem schuld und hätte so, so oder so handeln sollen. Nach "hätte" habe ich hier nicht gefragt und auch nicht nach Einschätzung der Sache sondern nach MÖGLICHEN Lösungen. Aber ich freue mich, wenn ich Euch hoch seriösen Ebayern mit den vermutlich unzähligen Accounts (einen zum Verkaufen und ein paar andere zum Kaufen) ein wenig Unterhaltung und moralisches Gutmenschentum bescheren konnte. Jetzt fehlt (bitte) nur noch die übliche Reaktion, dass ich mich nicht aufregen solle nur weil ich nicht die Antworten bekomme die ich gerne hören möchte...

 

Danke...

Ich fragte nach ob der Pfennig nun da sei, schließlich habe man es ja sooo eilig gehabt und ob denn eine Bewertung möglich sei. Und die Bewertung: Kam dann, in Form einer Negativbewertung.

 

Und da wunderst du dich?

Wenn dein Käufer (aus deiner Sicht) schon gleich nach dem Kauf ein merwürdiges, unverschämtes oder aggressives Verhalten an den Tag gelegt hat, warum provozierst du ihn dann mit so einem sarkastischen Spruch, anstatt einfach froh zu sein, wenn er sich gar nicht mehr meldet? ?:|

 

Deine Ergänzung ist auch nicht wirklich aussagekräftig, dass du es sooo unmöglich findest, einen 1,61 € Scherzartikel vor Zahlungseingang zu versenden, wird sicher auch bei einigen nur ein verständnisloses Kopfschütteln hervorrufen.

 

Aber das wolltest du jetzt sicher auch nicht lesen.

 

 

xtyper
Auf Erkundungstour

Ich danke für Eure Antworten und muss wieder mal typisch erkennen: "Selbst schuld" und "Deine Domainverkäufer" und "Was machst Du auch sowas". Ich hätte nicht fragen sollen... aber dennoch: Danke.

 

Der Käufer hat jetzt ein großes Problem: Mich 😉

 

 

Moin...

 

Ich war grad ein wenig sprachlos, ob Deines Angebots.

 

Sowas kommt von sowas. Das Angebot hättest Du Dir besser verkniffen.

 

Ok, gegen die Bewertung kannst Du nichts machen. Sie drückt das subjektive Kaufempfinden des Käufers aus. Das darf er, wenn die Wortwahl den Grundsätzen entspricht und das tut sie.

 

Es ist schon ärgerlich für Dich. Der Käufer scheint öfter mal Probleme mit Transaktionen zu haben. Er ist einer der üblichen Bewertungsrambos. An so einen gerät jeder irgendwann mal.

 

Vielleicht hat ihm ganz einfach Deine oberlehrerhafte Art nicht gepaßt. Wenn es Dich sehr stört, eröffne einen neuen Account und nimm diesen nur zum Kaufen.

PS. Und lasse sowohl diese Scherzauktionen als auch das Bewertungsdrängeln, beides führt nur zu Problemen....

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&_trksid=p4340.l2557&item=110917884896&nma=true&rt=nc&si...

 

PPS: Und überlege mal, ob der Verkauf dieser ganzen komischen Domains nicht eher gewerblicher Natur ist und handel entsprechend.

 

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110913542017

 

Sorry, aber was erwartest Du von jemandem, der diesen Artikel kauft 😉

 

Die Bewertung spiegelt sein Kauferlebnis wider und wird vermutlich nicht von Ebay gelöscht werden. Da er ein paar negative Kauferlebnisse hatte, ist es zwar verwunderlich, warum er immer noch über Ebay einkauft http://toolhaus.org/cgi-bin/negs?User=der_xbayer&Dirn=Left+by&ref=home und trotz der langjährigen Mitgliedschaft und Erfahrung noch nicht verstanden hat, wie die Abwicklung einer Transaktion funktioniert, dennoch wirst Du die negative nicht gelöscht bekommen im Gegensatz zu Deinem Käufer, der Deine Bewertung sehr wohl löschen lassen kann.

 

Wenn Du es trotzdem versuchen möchtest, nimm diesen Link: http://ocs.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2017&bcrumb=+Home+%3E+Help+%3E%C2%A0Membership+...

 

Anhand der Sendungsverfolgung hättest Du sehen können, ob der Artikel angekommen ist. Diese würde ich mir im übrigen auch ausdrucken und verwahren.

 

Setze den Käufer zudem auf Deine Sperrliste : http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

und vergiß die Geschichte.

Stimmt, ich hatte vergessen, dass wir in Deutschland sind und das man sich da keine Lockerheit bei einer so bierernsten Angelegenheit wie ebay leisten darf.

 

Genau diese Lockerheit scheint dir aber ja leider, wenns nicht gerade ums Beschreiben von Spaßangeboten geht, völlig abzugehen, sonst hättest du vermutlich dein jetziges Problem nicht.

Einem solchen Käufer antwortet man dann eben nicht oberlehrerhaft, dass man NACH Geldeingang SOFORT versendet sondern ganz locker,

dass man für den schnellen Zahlungsauftrag dankt, das Paket aber leider erst am Montag in der Filiale abgeholt wird, weil Hermes dort Sa. nicht anfährt.

 

Damit hättest du deinem Käufer nicht unterschwellig unterstellt, dass du ihm wegen 1,61 € nicht über den Weg traust.

Genauso dürfte das nämlich empfunden haben.

 

 

Dass es keine Lösung für dein Problem gibt, wurde dir schon (und zwar sehr freundlich, wenn auch mit weiteren Hinweisen versehen, die du nicht hören willst) gleich zu Anfang erklärt. Das ist nunmal so, dafür kann hier keiner was.

Wenn überhaupt löscht Ebay in der Regel nur den Text, der negative Punkt bleibt sowieso, du hättest also nichts gewonnen. Dein Käufer hingegen darf seinen grünen Punkt behalten, der Text wird aber auf Antrag gelöscht werden.

 

Aber du bist ja locker, also nimms locker.... 😉

 

 

 

 

Halllo 🙂

:^O *Ich kann mich nicht mehr zusammen reißen*

Erst das witzige Angebot 😉

Und dann die niveaulosen Fragen - und dazu super gekontert!

Klasse TE! Die Antworten waren sehr gut - man muss Menschen zeigen, wie man miteinander umgeht -

 

*Noch ein bischen kugeln geh´vor lachen*

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich hätte nicht gedacht, dass man sich damit auch dubiose Käufer "anzieht".

 

Tja...

Dubiose Verkäufer ziehen eben dubiose Käufer an. B-)

Ich hätte nicht fragen sollen...

 

Zumindest wer keine ehrlichen Antworten will, damit er es beim nächsten Mal besser/anders machen kann, sollte besser nicht nach Meinungen anderer fragen, da hast du Recht.

 

Du könntest es aber einfach als das nehmen, was es sein soll:

Gutgemeinte Ratschläge und Erklärungsversuche, WARUM es zu der Bewertung kam.

 


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