28-11-2013 09:54
Ich habe einen Artikel verkauft (Weihnachtskranz) wurde bisher noch nicht bezahlt udn bekomme auf 2 Nachrichten keine Antwort. Da es sich um weihnachtliches Material handelt, müßte der verkauf bzw. die ausstehende Zahlung erfolgen. wenn nicht, müßte ich schnellstens den Kranz wieder einstellen. wenn ich bis ende der woche keine Zahlung oder Nachricht erhalten habe, kann ich dann den Kauf rückgängig machen, ohne Kosten für mich und die ware wieder neu einstellen? Danke für eure Unterstützung. delphie220079
Du bist wieder so ein unglücklicher "Fall" -
jemand, der in liebevoller Kleinarbeit echt hübsche Sachen macht,
die wahrscheinlich schon für das Material mehr verschlingen,
als du hier jemals erlösen kannst.
Wie schon mal geschrieben, ein kleiner "Grattler",
den man meiner Meinung nach in Frieden lassen sollte.
Aber leider sehen diverse Abmahnhaie das anders.
Da man sowas niemals in einer Stückzahl herstellen kann,
dass sich gewerblicher Verkauf auch nur im Entferntesten lohnt,
solltest du vielleicht mal versuchen,
dich an einen kleinen Kunsthandwerk-/Geschenke-Laden zu wenden,
der sowas in Kommission für dich verkauft.
Wenn du diesen Kranz nicht mehr vor Weihnachten einstellen kannst -
nächstes Jahr kommt auch wieder ein Dezember...
@dmary ja, in Bayern grundsätzlich auch.
Es gibt aber auch ein postives "Grattler", vor allem HÖRBAR.
Es wird so auch ein gaaaaaaaaanz kleiner "Händler" so bezeichnet, der sich halt so ein paar Märker dazuverdient.
Ähnlich dem: So ein Hund !, (a Hund is a scho)
eigentlich eine Beleidigung, aber mit einem gewissen Unterton anerkennend.