21-09-2012 12:52
Hallo zusammen,
ich möchte demnächst einige Artikel verkaufen, unter anderem ein Parfum bzw. kleinere Elektroartikel -jeweils gebraucht.
Welche Angaben sind notwendig, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen bzw. die Gewährleistung auszuschliessen?
Beispiel 1:Bei einem Parfüm habe ich hier beispielsweise den sinngemäßen Satz gelesen, daß der Name des Herstellers in der Beschreibung nur zur Verdeutlichung des Produktes dient.Muss man das so angeben?
Beispiel 2:Wie lautet der korrekte Ausschluss bei Elektroartikeln? "Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen" - reicht das?
Die Fotos schiesse ich selbstverständlich selbst.
Viele Grüße
Hallo,
na, deswegen ja - bevor ich wild copy paste eingebe, wollte ich hier einmal nachfragen, zumal ich ganz gern im Forum mitlese und euren Rat zu schätzen weiß.
Grimmi, du hast recht, aber wenn es mit rein müßte, muss es eben mit rein.
Vielen Dank allen und - schönes Wochenende!
Gruß