05-01-2019 10:46
Hallo.
Ich habe letztes Jahr am 1. Oktober eine Couch bei Ebay verkauft, der Käufer war da, hat bezahlt und wollte innerhalb 14 Tagen die Couch abholen.
Diese Couch steht noch bis heute hier, ich wurde bisher immer vom Käufer vertröstet und mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr.
Wie muss ich mich jetzt verhalten, muss ich das Ding jetzt ewig hier stehen lassen bis der Käufer es mal für nötig hält die Ware zu holen ?
Liebe Gruße
Servus @dorie3311
Es dürfte um ein rotes Schlafsofa für rund 120 Euro gehen?
Offenbar konntest Du sie seit dem 1.10. tatsächlich irgendwo unterbringen.
Ich finde Dich schon extrem geduldig.
Das Problem,
das ich sehe:
Zu einem Rücktritt vom KV kommst Du nur,
wenn Du dem VK zuerst - wie schon geschrieben wurde - eine wirksame, angemessene und datierte Frist gesetzt und zugestellt hast.
Für den Fall aller Fälle würde ich ein paar Abholtermine (datiert) vorschlagen
und offen für konkrete Gegenvorschläge zu Terminen sein.
Ebenso würde ich begründen, dass und ggf. warum das schon so lange aufbewahrte Sofa nun nicht mehr stehenbleiben kann.
Die Zustellung muss nachgewiesen sein.
Ein Einwurfeinschreiben böte sich mindestens an.
Die Pflicht aus dem Kaufvertrag für den Käufer besteht aus Zahlung UND Abnahme. (§ 433 Abs. 2 BGB)
Anschließend - bei Verstreichen der Frist - könnte man den Rücktritt ankündigen.
Du könntest aber auch auf Erfüllung bestehen und diese einklagen.
Das Problem hier:
Der Käufer muss auch wirklich noch aufgefunden werden und bei ihm muss was zu holen sein.
Mit der sofortigen Einschaltung eines RA würde ich mich stets zurückhalten.
Schnell bleibt man auf diesen Kosten sitzen.
Zuletzt bliebe das Problem mit dem Geld.
Das BGB hat auch dafür eine "Hintertür":
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__372.html
Zu bedenken wäre,
ob man dann,
wenn man das Teil dann - trotz aller Bemühungen - nicht mehr für den Preis loswird,
von den 120 Euro die entsprechende Differenz abziehen könnte.