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Verkauftes Sofa wird nicht abgeholt, was tun ?

Hallo.

Ich habe letztes Jahr am 1. Oktober eine Couch bei Ebay verkauft, der Käufer war da, hat bezahlt und wollte innerhalb 14 Tagen die Couch abholen.

Diese Couch steht noch bis heute hier, ich wurde bisher immer vom Käufer vertröstet und mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr.

Wie muss ich mich jetzt verhalten, muss ich das Ding jetzt ewig hier stehen lassen bis der Käufer es mal für nötig hält die Ware zu holen ?

Liebe Gruße

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Servus @dorie3311

 

Es dürfte um ein rotes Schlafsofa für rund 120 Euro gehen?

Offenbar konntest Du sie seit dem 1.10. tatsächlich irgendwo unterbringen.

Ich finde Dich schon extrem geduldig.

 

Das Problem,

das ich sehe:
Zu einem Rücktritt vom KV kommst Du nur,

wenn Du dem VK zuerst - wie schon geschrieben wurde - eine wirksame, angemessene und datierte Frist gesetzt und zugestellt hast.

Für den Fall aller Fälle würde ich ein paar Abholtermine (datiert) vorschlagen

und offen für konkrete Gegenvorschläge zu Terminen sein.

Ebenso würde ich begründen, dass und ggf. warum das schon so lange aufbewahrte Sofa nun nicht mehr stehenbleiben kann.

Die Zustellung muss nachgewiesen sein.

Ein Einwurfeinschreiben böte sich mindestens an.

Die Pflicht aus dem Kaufvertrag für den Käufer besteht aus Zahlung UND Abnahme. (§ 433 Abs. 2 BGB)

 

Anschließend - bei Verstreichen der Frist - könnte man den Rücktritt ankündigen.

 

 

Du könntest aber auch auf Erfüllung bestehen und diese einklagen.

Das Problem hier:
Der Käufer muss auch wirklich noch aufgefunden werden und bei ihm muss was zu holen sein.

 

Mit der sofortigen Einschaltung eines RA würde ich mich stets zurückhalten.

Schnell bleibt man auf diesen Kosten sitzen.

 

Zuletzt bliebe das Problem mit dem Geld.

Das BGB hat auch dafür eine "Hintertür":

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__372.html

 

Zu bedenken wäre,

ob man dann,

wenn man das Teil dann - trotz aller Bemühungen - nicht mehr für den Preis loswird,

von den 120 Euro die entsprechende Differenz abziehen könnte.

 

 

 

@dorie3311

 

Bitte um Entschuldigung: Ich habe übesrehen, dass schon bezahlt wurde.

Bitte meinen Beitrag bzgl. Zahlung daher getrost zu vergessen.

 

Und dafür den von frankenmavia zu nutzen!

Nochmals angemessene Frist (ca 10 Werktage) zur Abholung setzen, gleichzeitig ankündigen nach Verstreichen der Frist das Sofa wieder einzustellen, aber jetzt bei ebay Kleinanzeigen für 1€.

Bei Verkauf Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich ebay Provision und evtl Mindererlös ankündigen.

Bei Nichtverkauf Abholung durch eine Wohlfahrtsunternehmen veranlassen, sämtlich dabei entstehenden Kosten wiederum abziehen.

 

BTW - Um welchen "Kaufpreis" geht es überhaupt ?

Hallo,

 

schick ihm ein persönliches Einschreiben mit einer detailierten  Frist .oder hast du  eine Möglichkeit die Couch zu lagern?käme auch   ein bischen auf den Preis an,ob sich ein Anwaltsschreiben lohnen würde und fachlichen Rat.

@dorie3311

 

Du musst mit angemessener Fristsetzung Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erkläsren, falls er die Zahlung nicht binnen der (z.B.) nächsten 14 (Wochen-) Tage bezahlt und abholt.

 

Verstreicht diese ohne weitere Handlung seitens des "Käufers", kannst Du wieder darüber verfügen.

 

Nicht nur deshalb ist es immer sinnvoller, sowas über die eBay-Kleinanzeigen laufen zu lassen.

 

Denn hier hast Du vermutlich die Verkaufs-Provision an eBay bezahlt,

die Du wegen Fristverstreichung zum Eröffnen und Schließen eines Nichtzahlerfalls unter Rückerstattung der Verkaufsprovision

nun auch nicht mehr zurückbekommst.

 

Zum Thema "Zahlung nicht erhalten":

 

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/flle-wegen-nicht-bezahlter-artikel-klren?id=4137&st=2&...

 

https://www.ebay.de/help/policies/payment-policies/grundsatz-zur-vorgehensweise-bei-einem-nicht-beza...

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