18-01-2016 22:19
Nun, wenn Du schon bebotene Auktionen vorzeitig beendet hast, ist die eBay-Gebühr Dein kleinstes Problem:
Du hast dann nämlich die Artikel zwangsläufig zum sichtbaren Höchstgebot an die bei Abbruch Höchstbietenden verkauft, die die Artikel zu diesem Preis auch erfolgreich einklagen könnten.
Lektüre findest Du hier:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/11/07/ebay-auktionen-abbruch-kann-teuer-werden/
http://www.jurablogs.com/go/ebay-bgh-viii-zr-90-strich-14-urteil-vom-10-dezember-2014
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zu-abgebrochener-Ebay-Versteigerung-Ein-Auto-fuer-eine...
Wenn wir DICH nicht hätten...
http://tinyurl.com/hu7hzm6
Erst lesen, dann verstehen, dann antworten.