20-04-2013 10:35
Hallöchen,
ich habe am 21.03.2013 einen Artikel für ca 170 Euro verkauft. Ich habe am selben Tag die Zahlungsinformation gesendet und es gab keine Antwort. Nach ca 5 Tagen wieder eine Erinnerung geschickt, wieder keine Antwort. Das ging so noch 2-3 mal so weiter. Dann habe ich bei Ebay einen Fall geöffnet, und die haben auf eine Antwort vom Käufer gewartet, er hat natürlich nicht geantwortet. Deshalb habe ich am 13.04.13 bei Ebay beantragt die Transaktion abzubrechen, jetzt musste ich wieder 7 Tage auf Antwort warten 😞 , die bis jetzt natürlich nicht kam. Darf ich nach Ablauf dieser 7 Tage den Artikel wieder einstellen? Das wäre dann ja morgen! Von Ebay bekomme ich keine bzw nur eine elektronisch generierte Antwort auf meine Frage. Ich weiß nicht ob dieser Käufer bei Ebay noch regestriert ist, aber er hat versucht Artikel zu verkaufen die er nicht hatte und wurde bei schon bei Ebay gemeldet.
Danke für eure Antwort !!
..und zusätzlich noch noch in der Kategorie"gültige Frankaturware"
von wegen für Sammler]:)
Du Lügner!!]:)
die hast die Marken in der BNeschreibung als gültig beschrieben und den Gesamtwert aufgelistet...über 200€
nie im Leben hätte jemand für die Dinger sonst 170€ geboten
Kann es denn sein, dass der Käufer nur deine Adresse wollte?
Könnte da noch was von der Post nachkommen?
Wundern würde es mich nicht.
Hallo, sei froh, daß der Deal nicht geklappt hat...
du darfst diese Marken an Sammler verkaufen, aber nicht als gültige Frankaturware...abgelöste oder ausgeschnittene Marken sind ungültig, auch wenn sie nicht abgestempelt sind..
Sowas nennt die Post "Entgelthinterziehung" und findet das gar nicht lustig!!!!
Es kann natürlich auch sein, dass der K mitbekommen hat, dass gelaufene Briefmarken nicht wieder verwendet werden dürfen.
Auch wenn kein Stempel sichtbar ist.
Du hast einen nicht bezahlten Artikel gemeldet.
Den Fall kannst Du nach 4 Tagen schließen.
Dem K kannst Du schreiben, falls der Betrag nicht bis zum xxx (ca. 10 Tage) nicht auf Deinem Konto ist, ist der Kaufvertrag aufgelöst.
Mehr als verklagen kann er Dich nicht, das wird er nicht tun, weil solche Leute nicht den Anstand haben gekaufte Artikel zu bezahlen. Geht er vor Gericht, muß er erstmal die Gerichtsgebühren vorstrecken. Der hat doch kein Geld, sonst würde er seinen Artikel zahlen.
Den Schriftverkehr speicherst Dir ab.
Du mußt nicht bis 2016 warten, der Artikel ist nicht bezahlt, da würde auch jeder gewerbliche Händler seine Ware wieder abholen, wenn man nicht zahlt.
Danke für die Antworten.
Der Artikel wäre als Einschreiben mit Rückschein versand worden.
Ein Mahnung zu senden ist nicht ganz so einfach. Er ist (angeblich) umgezogen, von Berlin nach Hamburg und hat keine Adresse hinterlassen. Wegen diesem Umzug wollte er ja auch Monatskarten für den ÖPV in Berlin verkaufen, die gingen nicht & waren gesperrt und wurde dann bei Ebay wegen Betrugsverdacht gemeldet (steht so im Bewertungsprofil) und seit dem gibt es auch keine Regung mehr auf dem Profil. Und jetzt soll ich wirklich bis 2016 warten? Niemals, nicht wegen so einen Menschen !
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Wenn die Post sich wehrt, dann wird es teuer.
Noch teuerer kann es werden, wenn sich der Rechteinhaber der Bilder meldet.
Die Marken werden ausdrücklich als Sammlerobjekt angeboten. Eine Wiederverwendung ist laut AGB der deutschen Post AG nicht gestattet.
Und warum finde ich den Satz in deiner Artikelbeschreibung nicht?
warum hast Du einen Transaktionsabbruch eingeleitet? wenn jemand nicht zahlt, eröffnet man einen Fall bzgl. Nichtzahlung, damit der "Käufer" dann auch eine Verwarnung erhalten kann
Wenn er nur meine Adresse wollte, hätte er nicht versucht Waren für über 1000 Euro zu verkaufen die er nicht hat oder nicht funktionieren.
@ repunschator: genau der ist es.
Sind ja auch nur für Sammlerzwecke gedacht.
Hast du denn die Rechte an den Bildern die du verkaufst?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=35318&item=121082089234
Wie kommt man als Privatverkäufer an solche Mengen.
Es ist nicht erlaubt, schon mal gelaufene Briefmarken wieder zu verwenden.
Das bedeutet: Mahnung mit Fristsetzung (ca. 10 Tage).
Im selben Schreiben nennt man die Konsequenzen, falls der Käufer die Frist fruchtlos verstreichen lässt. In deinem Fall "Rücktritt" vom Vertrag.
Telefon, Mail und SMS sind zwar bequem, aber nicht geeignet.
Du musst den Artikel (bei der Summe würde ich es per Einschreiben machen) mit 10 Tagen Frist kündigen.
Wenn bis zum XX XX XXXX genaues Datum eintragen betrachte ich den Kaufvertrag als aufgelöst.
". Darf ich nach Ablauf dieser 7 Tage den Artikel wieder einstellen?"
nein.
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag, aus dem dein Käufer bis zum 31.12.2016 seine Ansprüche geltend machen kann.
Die Fallöffnungen und Fallschließung ist rein eBay-intern und hat auf die zivirechtlichen Ansprüche keinen Einfluss.
Du musst den Vertrag erst zivilrechlich lösen. DANN kannst du wieder einstellen.