19-10-2018 04:38
Guten Morgen,
folgende Faktenlage:
via ebay kleinanzeigen habe ich einen Artikel zum Verkauf angeboten, und ausdrücklich Selbstabholung / kein Versand in den Text geschrieben.
Jmd hat die Ware gekauft , via paypal vorab gezahlt und eine Abholung durch einen "Spediteur" angekündigt, welcher sich als offenbar mit dem Käufer befreundeter Lieferwagenfahrer herausstellte und gelegentliche Abholungen für ihn mache (also kein Unternehmen wie DHL, UPS o.ä.).
Nun fordert der Käufer über PayPal einen Teil des Kaufbetrages zurück weil er behauptet die Ware sei beschädigt (schon vor dem Transport) und entspräche nicht meinen Angaben.
Gilt diese Ware in diesem Fall rechtlich nun als versendet oder abgeholt ?
Danke für Antworten
@dangru49 schrieb:Guten Morgen,
folgende Faktenlage:
via ebay kleinanzeigen habe ich einen Artikel zum Verkauf angeboten, und ausdrücklich Selbstabholung / kein Versand in den Text geschrieben.
Jmd hat die Ware gekauft , via paypal vorab gezahlt und eine Abholung durch einen "Spediteur" angekündigt, welcher sich als offenbar mit dem Käufer befreundeter Lieferwagenfahrer herausstellte und gelegentliche Abholungen für ihn mache (also kein Unternehmen wie DHL, UPS o.ä.).
Nun fordert der Käufer über PayPal einen Teil des Kaufbetrages zurück weil er behauptet die Ware sei beschädigt (schon vor dem Transport) und entspräche nicht meinen Angaben.
Gilt diese Ware in diesem Fall rechtlich nun als versendet oder abgeholt ?
Danke für Antworten
Das ist egal.
Da du ja Paypal anbietest hat dein Käufer Käuferschutz.
Paypal entscheidet in 99% aller Fälle für den Käufer.
Aber du hast ja sicher die AGB von Paypal gelesen.
Darum biete ich nur Barzahlung bei Abholung an.
Gruß