24-05-2015 16:27
Hallo, ich hab ein mächtiges Problem.
Durch einen Kauf bei ebay kleinanzeigen habe ich eine Stereo Anlage gebraucht gekauft die als gut erhalten + "VOLL FUNKTIONSFÄHIG" jedoch mit nicht funktionierendem Tapedeck angeboten wurde. Als die Lieferung ankam war es eine Schrottreife Stereoanlge die weder funktionierte noch in einem Teil ankam.
Ich habe die Person erst erreichen können als ich meine Telefonnummer unterdrückte und stieß auf einen unfreundlichen und uneinsichtigen Menschen. Außerdem wurde mir gesagt das die gleiche Anlage schon mal jemand kaufte und diese ebenfalls wieder zurück zum Verkäufer ging. Nachdem Sie dann checkte wer am Telefon war, sollte dann ein paar Tage warten damit sie sich das durch den Kopf gehen lassen könne und außerdem müsste sie das erst mit Ihrem Mann besprechen. tzzzz! Frechheit
Ich wollte alles in Frieden klären ohne Polizei-Anzeige oder ebay Meldungen. Nun bekam ich nach etlichen Tagen eine email dieses Verkäufers das es ihm egal wäre und ich mein Geld nicht wieder bekommen würde weil "gekauft- gekauft ist".... eine unverschämtheit meines erachtens.
wurde voll über den Tisch gezogen und 65 € waren aus dem Fenster geworfen.
Was kann ich tun und wie kann ich gegen diese dreistigkeit in voller härte tun?
Freue mich auf Antworten
Mfg
kahlersteve
ebay Kleinanzeigen ist dafür da: Abholung mit Barzahlung
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html
Ein seriöser Verkäufer führt das Gerät vor der Bezahlung auch vor.
oder:
nicht gelesen ? : https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Du hast die Anschrift des Verkäufers ?
Stelle einen gerichtlichen Mahnantrag . (Dabei mußt Du jedoch in Vorkasse gehen : 36 €)
Wenn du es wirklich durchziehen willst genügt erst mal ein Einschreiben mit deiner Nacherfüllungas- Forderung. Da die nicht möglich sein wird, läuft es wohl auf eine Rückabwicklung raus.
Aber da du immer in Vorleistung gehen musst, Risiko! Du kanns die Person ja mal googeln, facebook oder so
Wenn gegen einen offiziellen Mahnbescheid Einspruch eingelegt wird, brauchst du den Beweis, also die komplette Beschreibung und Zusicherung der Funktioalität.
Einen Zeugen, der beim Auspacken dabei war, wenn schlecht verpackt war. Das geht zu Lasten des Verkäufers, wenn dadurch die Beschädigungen entstanden sein sollten