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Warensendung.

Bei einem meiner Artikel habe ich Versand als Warensendung angeboten. Artikel wurde bezahlt und von mir auch als Warensendung verschickt. Käufer behauptet jetzt, die Lieferung nicht erhalten zu haben und verlangt sein Geld zurück. Muss ich zurückzahlen?

Akzeptiert Lösungen (1)

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Vielen, vielen Dank für die Tipps.

Ich wäre nie drauf gekommen, dass mich einer als gewerblich einordnen könnte. Will nur meinen jahrlang gehorteten Kram vorm Umzug endlich los werden.

Bei der Post war ich. Die meinten, bei Warensendungen gäbe es keine Nachforschung. Online fand ich das bei DHL bestätigt. Aber mir wurde auch gesagt, dass momentan Warensendungen oft über 14 Tage lang unterwegs sind, weshalb auch immer.

So ein Zirkus wegen 1 Euro, das ist ja nicht zu fassen!!!

Bin froh, wieder was dazu gelernt zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.

Antworten (12)

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wenn du "Nachforschungsantrag absenden" aufmachst steht auch Warensendung.......ich meine das hier im Forum auch gelesen zu haben

Vielleicht ein kleiner Hinweis zu dem drohenden "Gewerbe" .. die Zahl 10-20 Auktionen im Monat ist kein Schutz vor der Einstufung als Gewerbe .. wenn es 10 ähnliche, womöglich Neuwertige Artikel sind, ist das sehr wohl gewerblich.

 

Dagegen sind 100 in einem Monat sogar weniger kritisch - zumindest für die Definition des Finanzamtes. (keine Nachhaltigkeit der Tätigkeit)

 

In einen Topf geworfen wird die Definition des Finanzamtes, mit der Konsequenz, Mehrwertsteuer zahlen zu müssen und Gewerbe anmelden zu müssen, und der Definition des Verbraucherrechtes.

 

Finanzamt ist eigentlich klar .. 3 Kriterien müssen GLEICHZEITIG erfüllt sein: Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltige Tätigkeit, und Öffentliches Angebot

 

Gewinn .. Man muss die Ware zwecks späterem Verkauf erworben haben (das ist bei EIGENEM alten HAusrat kaum gegeben)

Nachhaltig .. d.h. auf Dauer angelegte Tätigkeit .. die Haushaltsauflösung oder Erbschaft, die man in 1-2 Monaten veräussert, ist das mit Sicherheit nicht .. Übrigens auch nicht der einmalige, gewinnträchtige Verkauf von wenigen gerade eingekauften Waren, (das wäre als privätes Veräusserungsgeschäft zu versteuern .. auch Spekulationsgewinn genannt)

 

Die Definition nach Verbraucherrecht kann aber schon früher greifen, und ist weniger klar definiert, hängt wohl hauptsächlich von der Anzahl der Verkäufe ab, die dann für den Verbraucher "wie ein Gewerbe" erscheinen ... dieses löst eine Pflicht zum Impressum aus, und das Einräumen von Widerrufsrecht und Übernahme des Versandrisikos, aber nicht unbedingt eine Steuerpflicht .. 

 

zur eigentlichen Frage....

wie lange ist der Versand her?... Warensendungen können bis 2 Wochen....

ansonsten informiere den Käufer darüber das du einen Nachforschungsantrag bei der Post stellst.....manchmal tauchen Sendungen dann ganz schnell wieder auf....

bei mir hats schon mal funktioniert....;-)

das ist genau die Krux....Ebay bietet es an und viele unbedarfte Privatverkäufer schöpfen die 100 kostenlosen dann aus....

(die bewußt Priverblichen jetzt mal aussen vor gelassen)

ich bin anfangs auch in die vollen gegangen weil ich mir keiner Schuld bewußt war....

 

allerdings sehe ich bei deiner Art Artikel wenig Gefahr das da ein Mitbewerber gleich "gewerblich" schreit.....

vieles davon hast du auch wiedereingestellt weil nicht verkauft...

 

trotzdem sicher ist sicher...lass es bei 10-15 Artikel im Monat... möglichst verschiedene und nix neues..

     Muss ich zurückzahlen?

 

Nein.

 

Beim Kauf von privat liegt das Verlustrisiko unterwegs beim K.

Wenn ihm das wichtig ist, darf er versicherten Versand anweisen - gegen Übernahme der Kosten, versteht sich.

 

Warensendungen dauern momentan manchmal über zwei Wochen - es ist nun mal der billigste Versand mit der hinterletzten Priorität bei der Post. Auf jeden Fall solltest du einen Nachforschungsauftrag stellen und den K informiert halten.

 

Gegen eine rote Bewertung bist du dadurch allerdings auch nicht gefeit.

 

Eine Einstellpause täte dir mal ganz gut ...

Das ist ja jetzt der Hammer!

Nachforschungsantrag läuft, habe der Deutschen Post eine Anfrage dazu am gleichen Tag beantwortet und dem Käufer alle Kopien des Vorgangs bereit gestellt. Käufer wollte aber sofort sein Geld zurück. Bin darauf nicht eingegangen, möchte zuerst mal die Nachforschungen abwarten. Er hat aber dann sofort eine -Bewertung abgegeben. Ist doch wohl nicht normal, oder? Käufer mit Privatprofil! Habe ihn bei Ebay gemeldet. Kann wohl sonst nur die Bewertung kommentieren, oder was sonst noch??

Vielen Dank, der Nachforschungsauftrag läuft.

Oh je, ist das alles kompliziert...

Nun, ich denke jetzt aber, dass ich mir bei meinen gebrauchten, daheim überflüssigen Teilen, wenig Sorgen machen brauche.

Vielen lieben Dank für Eure hilfreichen Kommentare.

 

Ja... aber ich bin vorm Umzug beim Ausräumen und kann doch 100 Artikel je Monat kostenlos einstellen.

Wen kann das stören????

Anonymous
Nicht anwendbar

Danke für die Info.

 

Aber wieso eine Einstellpause???

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