22-03-2013 15:03
Bei einem meiner Artikel habe ich Versand als Warensendung angeboten. Artikel wurde bezahlt und von mir auch als Warensendung verschickt. Käufer behauptet jetzt, die Lieferung nicht erhalten zu haben und verlangt sein Geld zurück. Muss ich zurückzahlen?
Vielleicht ein kleiner Hinweis zu dem drohenden "Gewerbe" .. die Zahl 10-20 Auktionen im Monat ist kein Schutz vor der Einstufung als Gewerbe .. wenn es 10 ähnliche, womöglich Neuwertige Artikel sind, ist das sehr wohl gewerblich.
Dagegen sind 100 in einem Monat sogar weniger kritisch - zumindest für die Definition des Finanzamtes. (keine Nachhaltigkeit der Tätigkeit)
In einen Topf geworfen wird die Definition des Finanzamtes, mit der Konsequenz, Mehrwertsteuer zahlen zu müssen und Gewerbe anmelden zu müssen, und der Definition des Verbraucherrechtes.
Finanzamt ist eigentlich klar .. 3 Kriterien müssen GLEICHZEITIG erfüllt sein: Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltige Tätigkeit, und Öffentliches Angebot
Gewinn .. Man muss die Ware zwecks späterem Verkauf erworben haben (das ist bei EIGENEM alten HAusrat kaum gegeben)
Nachhaltig .. d.h. auf Dauer angelegte Tätigkeit .. die Haushaltsauflösung oder Erbschaft, die man in 1-2 Monaten veräussert, ist das mit Sicherheit nicht .. Übrigens auch nicht der einmalige, gewinnträchtige Verkauf von wenigen gerade eingekauften Waren, (das wäre als privätes Veräusserungsgeschäft zu versteuern .. auch Spekulationsgewinn genannt)
Die Definition nach Verbraucherrecht kann aber schon früher greifen, und ist weniger klar definiert, hängt wohl hauptsächlich von der Anzahl der Verkäufe ab, die dann für den Verbraucher "wie ein Gewerbe" erscheinen ... dieses löst eine Pflicht zum Impressum aus, und das Einräumen von Widerrufsrecht und Übernahme des Versandrisikos, aber nicht unbedingt eine Steuerpflicht ..