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Was halten die anderen gewerblichen Verkäufer von den neuen ebay Bestimmungen, 1 Monat Rückgabe usw.

Es gibt jede Menge Artikel wo ein Rückgaberecht von 1 Monat für den Verkäufer tötlich sein kann !

Jedem muß doch klar sein, dass nach einem Monat im Wehsentlichen nur noch vom Käufer benutzte Artikel zurück kommen. Das kann doch alles nicht angehen. Mache ich das nicht, dann geht mir auch noch mein Status flöten, schön für ebay, wenig oder keine Rabatte.

Ich würde gern wissen was andere Verkäufer dazu sagen, oder traut sich hier keiner den Mund auf zu machen ? 

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So, ich habe mir gerade die Münze gekauft und um die Bestätigung gebeten, dass die Replika den angegebenen Goldwert enthält.

 

Viel Spaß, wenn nicht!


tradeagency-2011 schrieb:... oder traut sich hier keiner den Mund auf zu machen ? 

 

Ich fürchte, daß können wir jetzt wohl auch von dir sagen.... es sei denn, du hast Lust uns zusagen, warum du falsche AGB und eine veraltete Widerrufsbelehrung benutzt.   Smiley (zwinkernd)

 

Die Sofortkaufangebote um 14 Euro sind nicht so schlimm.

Schlimmer sind die Auktionen, mit derselben irreführenden Überschrift:

 

http://www.ebay.de/itm/1-UNZE-KRUGER-RAND-Munze-Gold-999-1000-PP-NP-Jahr-1972-/111227969846?pt=DE_M%...

 

Meinst du, je kürzer die Widerrufsfrist, um so kleiner das Risiko für dich, daß der Käufer merkt, daß er doch keine richtige Goldmünze ersteigert hat?

Nun,

 

ich habe  14 Tage - und keinen Monat.

 

Ich verzichte auf einen satten Rabatt. Aber der kann mir das nicht schmackhaft machen. Meine Käufer können seelenruhig in Urlaub fahren und hinterher schicken Sie mir die Sachen zurück?

 

Nöööööö.....

 

Soviel Rabatt kann mir Ibäh gar nicht geben auf die Verkaufsprovision.

 

Sag mal ...... was verkaufst Du da eigentlich??

 

http://www.ebay.de/itm/1-UNZE-KRUGER-RAND-Munze-Gold-999-1000-PP-NP-Jahr-1972-/111176607463?pt=DE_M%...

 

 

Das darf doch wohl nicht wahr sein!!

 

Macht Dir wohl Spaß, Deine Kunden übern Tisch zu ziehen?!

 

 

Liegt wohl eher daran, dass bestimmte GVK an die Hand genommen werden müssen.

Warum sollte man sich nicht trauen, hier den Mund aufzumachen??

 

 

Wenn für Dich die 1-Monatsfrist tödlich ist, dann nimm doch die 14 Tage.

 

Niemand zwingt Dich eine Widerrufs- oder Rückgabefrist von 1 Monat anzubieten.

 

Als GVK solltest Du in der Lage sein, die Vor- und Nachteile abwägen zu können, und das für Dich günstigste herauszupicken.

 

 

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