11-03-2013 21:09
Guten Abend,
als neuer Privatverkäufer habe ich mich natürlich schon mit dem Ausschluss von Rücknahme, Garantie Gewährleistung befasst, blicke da aber leider noch nicht komplett durch.
Da ich gleich mehrere unterschiedliche Artikel (mind. 5-6) einstellen möchte, muss ich ja soweit ich verstanden habe AGBs verwenden. Dass ich Artikel trotz Rücknahmeausschluss zurücknehmen muss wenn sie nicht der Beschreibung entsprechen, ist auch klar.
Aber reicht die empfohlene Ebay-Klausel (http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html) tatsächlich und ist vor allem noch zeitgemäß (= "abmahnfest") um sich als Privatverkäufer ausreichend abzusichern?
Über eure Meinungen, Tipps, ect. diesbezüglich wäre ich sehr dankbar! 🙂
LG Der_Filmenthusiast
Hallo,
konkrete Antwort, diese Klausel kannst und solltest du auch als privater Verkäufer benutzen:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.